Der Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) hat mit den VfU Kennzahlen einen Standard für die Bilanzierung von Umweltkennzahlen bei Finanzdienstleistern entwickelt, der international verbreitet ist. Diesen Bilanzierungsgrundsätzen ist das vorliegende VfU Kennzahlen Berechnungstool zur Berechnung betriebsökologischer Kennzahlen in den Bereichen Energie, Wasser, Abfall, Papier, Mobilität und THG-Emissionen zur Seite gestellt. Dieses Tool ist hervorgegangen aus einem interdisziplinären Arbeitskreis in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Finanzinstituten.
Die „VfU Kennzahlen“, und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement seiner über 600 Anwender aus dem Finanzdienstleistungssektor und darüber hinaus.

F.A.Q.
Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Allgemein
Welche Version des VfU Tools ist die aktuelle? Und wo bekomme ich Updates?
Die zur Zeit aktuelle Version des Tools ist Version 2022 1.1 vom 12.07.2022.
Sie können aus Gründen der Kontinuität auch mit einer älteren Version arbeiten, wir empfehlen Ihnen allerdings mit der neusten Version des Tools zu arbeiten.
Wenn ein Update des Tools kommt, muss ich dann alles neu rechnen? Oder soll ich am Besten bis zur Veröffentlichung des neuen Tools warten?
In regelmäßigen Abständen erneuern wir das Tool hinsichtlich neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Umrechnungsfaktoren betreffend und auch hinsichtlich neuer Nutzererwartungen (z.B. Home Office Verbräuche).
Bis zum nächsten Update empfehlen wir, immer die aktuell verfügbare Version zu nehmen und beim Berichten die Versionsnummer transparent anzugeben. Im Moment ist das Version 2022 1.1 vom 12.07.2022, die man bei VfU anfordern kann.
Nutzer müssen also nicht auf das neue Tool warten oder es nochmal doppelt eingeben. Wichtig ist die Transparenz im Bericht über die verwendete Versionsnummer.
Wenn ich Daten weg lasse oder wenn Daten fehlen wird meine Bilanz scheinbar besser. Ist das zulässig?
Wenn Sie eine Umweltbilanz nach dem VfU Kennzahlen System erstellen möchten, müssen Sie alle vorhandenen Stoffströme erfassen.
Falls Sie die Daten noch nicht erheben, dann treffen Sie eine Abschätzung. Für jeden der Datenpunkte in der VfU Kennzahlen Systematik können Sie in der Regel auch eine grobe Abschätzung treffen. Für das Abfallaufkommen, z.B. die Kosten für die Abfallentsorgung und / oder die Häufigkeit der Anfallenden Abfall-Container Leerungen. Im Zweifelsfall müssen Sie, bei unklarer Datenlage, vom Worst-Case-Szenario ausgehen. Das wäre z.B. beim Abfall Beispiel, dass Sie davon ausgehen, dass alle Container die geleert werden bei jeder Leerung randvoll waren. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie später keine Überraschungen erfahren. Das wäre ein legitimes Vorgehen, aber die Felder einfach weglassen, das geht hingegen nicht.
Es ist normal, wenn man in den ersten Bilanzierungsjahren noch eher gröberer Datenquellen nutzt. Es ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich die Umweltauswirkungen eines Unternehmens 100% korrekt zu bilanzieren. Sie sollten sich daher auf die größten Faktoren wie z.B. Energieversorgung und Geschäftsverkehr konzentrieren, dann sind Sie auch insgesamt meist vergleichbar mit anderen Instituten. Insgesamt wird ja nicht nur ein Wert der Treibhausgasemissionen für das gesamte Unternehmen veröffentlicht, sondern Sie berichten ja normalerweise auch einzelne Posten (wie eben in einer normalen Bilanz auch). Innerhalb dieser einzelnen Kategorien sind Sie dann auch wieder vergleichbar mit anderen Instituten (z.B. „wir haben eine niedrigere THG Bilanz bzgl Papierverbrauch als Institut XY, da wir komplett digital arbeiten.
Wichtig ist, dass man begründen kann und begründet, was man erfasst oder nicht erfasst und wo man seine Erfassungsgrenzen zieht.
Die Berechnung funktioniert nicht!
Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass einige Fehler regelmäßig zu falschen Ergebnissen führen. Überprüfen Sie daher bitte:
- Haben Sie die „Stammdaten“ korrekt eingegeben?
- Haben Sie hier insbesondere die Anzahl der Mitarbeitenden korrekt angegeben?
In 99 % der Fälle lässt sich das Problem hier lösen.
Wenn man mit dem VfU-Tool z.B. drei Standorte erfassen möchte, müsste man dann für jeden Standort das Tool ausfüllen und am Ende das Ergebnis außerhalb des Tools aufsummieren?
- Das Aggregieren der Daten kann entweder im Vorfeld durchgeführt werden und die aggregierten Daten in einem VfU Kennzahlentool / einer Rechnung verarbeitet werden
- Oder aber in Form von drei separaten Rechnungen für jeden Standort mit einer Aggregation / Aufsummierung der Ergebnisse am Ende.
- Bei 3 Standorten bietet sich die Lösung über drei Rechnungen an, da durch die getrennte Erfassung zusätzlich Optimierungsmöglichkeiten ermittelt werden können.
- Insgesamt sollte hier auch die Relevanz der Standorte berücksichtigt werden. Die Systemgrenzen und das vorgehen sollte auf jeden Fall dokumentiert werden.
Berücksichtigt das VfU Tool auch finanzierte Emissionen?
Das VfU Kennzahlentool berücksichtigt finanzierte Emissionen zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Weitere Informationen, wie Sie Ihre finanzierten Emissionen erfassen können finden Sie auf der Webseite der PCAF DACHLI Regionalgruppe, die vom VfU organisiert wird.
Gibt es eine Möglichkeit im VfU Tool mehrere Jahre gegenüberzustellen? Oder eine andere Form der Verlaufsbetrachtung durchzuführen?
Ja, verwenden Sie für mehrere Jahre mehrere Excel Dateien, das Tool selbst beinhaltet allerdings keine Datenbankfunktionalität.
Existiert eine OPDV-Freigabe für das Kennzahlentool?
Da es sich bei der OPDV Freigabe um einen Prozess zur Freigabe von Programmen in Sparkassen Organsationen handelt liegt die finale Entscheidung ob eine Programmfreigabe erforderlich ist, bei der jeweiligen Sparkasse. Im Folgenden führen wir einige Punkte aus, die Ihnen eventuell helfen:
- Eine Umweltbilanz als solche taucht bislang nicht in der normalen Bilanz auf, die Vorgaben an die normale Bilanz, aus der eine Freigabepflicht entstehen würde, sollten bis zu einer Änderung dieser Sachlage nicht relevant sein.
- Im Weiteren sollten bei weitgehend allen Sparkassen die Ausschlusskritieren der OPDV 1/2015 noch gelten, auch wenn diese selber inzwischen aufgehoben ist. Nach diesen Regelungen unterliegen nur rechnungslegungsrelevante IT-Anwendungen (also wenn die Bilanz beliefert würde oder Rechnungen erstellt werden), bankfachliche IT-Anwendungen (also diejenigen, die zur Umsetzung einer speziellen Bankverordnung dienen) oder das Risikomanagement des Institutes steuern. Alle drei Faktoren sind unserer Meinung nach in einer Umweltbilanz Stand heute nicht sichtbar und wir gehen daher davon aus, dass eine Programmfreigabeverpflichtung dem Institut nicht extern auferlegt wird.
- Da im Moment weder institutsinterne noch externe Vorgaben sichtbar sind, sollte im Moment eine Programmfreigabeverpflichtung nicht bestehen. Wichtig: Ein Institut davon natürlich davon abweichen. Da Sparkassen im Allgemeinen allerdings vermutlich versuchen, möglichst wenige Freigaben behandeln zu müssen, sollte dies eine Ausnahme sein.
Eine OPDV-Freigabe ist aus den genannten Punkte unserer Meinung nach nicht erforderlich und existiert daher auch nicht.
Bei der Erhebung von Energie-Verbräuchen ist bei uns nun die Frage aufgekommen, ob wir diese rein auf das Haus - sprich die Verbräuche der Bank - oder auf unsere Gebäude (inkl. vermieteter Bestände) beziehen.
Sollten Sie Emissionen (Wasser, Strom, Heizenergie) eindeutig und nachvollziehbar einer anderen Partei (z.B. einem Mieter) zurechnen können, wissen sie genau wie viele Emissionen / Verbräuche auf diesen Nutzer entfallen. Entzieht sich die Reduktion des Verbrauchs / der Emissionen ihrer Möglichkeiten, dann können Sie diesen Teil der Emissionen des Verbrauchs aus Ihrer Bilanz heraus nehmen, und der Bilanz der anderen Partei zuschlagen. In diesem Fall macht es Sinn, dass Sie sich mit der anderen Partei absprechen um eine nicht oder doppelte Berücksichtigung der Emissionen zu vermeiden. Kennzeichnen Sie in Ihrem Bericht eindeutig Ihre Entscheidungen und Ihr Vorgehen, insbesondere wenn Sie die Systemgrenzen verändern (z.B. Mieter-Emissionen ausschließen), und machen Sie Ihre Entscheidungen transparent.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass der Einzelfall davon abweichen kann.
Insgesamt ist es so, dass im Rahmen des betrieblichen VfU Kennzahlenstandards Wohnungen, die als Investitionsobjekt vermietet werden, nicht zu berücksichtigen sind. Die Verbräuche der vermieteten Wohnungen sind abzugrenzen.
Die Emissionen von Investments fallen in Scope 3 Kategorie 15 des GHG Protocol: Investments. Dort gibt es eine eigene Kategorie für Rendite-Immobilien. Die Messung dieser Emissionen fällt unter den PCAF-Standard. Der VfU arbeitet an diesen Fragen in der PCAF/VfU-Regionalgruppe DACHLI.
Ich kann das Tool nicht benutzen, da die Tabellenblätter geschützt sind. Wo finde ich das Passwort?
Werden Wohnungen in die investiert wird (Neu-/Bestandsimmobilien als Eigen-Anlage), bei der Emissionserfassung berücksichtigt?
Insgesamt werden im Rahmen des betrieblichen VfU Kennzahlenstandards Wohnungen, die als Investitionsobjekt vermietet werden, nicht berücksichtigt. Die Verbräuche der vermieteten Wohnungen sind abzugrenzen.
Die Emissionen von Investments fallen in Scope 3 Kategorie 15 des GHG Protocol: Investments. Dort gibt es eine eigene Kategorie für Rendite-Immobilien. Die Messung dieser Emissionen fällt unter den PCAF-Standard. Der VfU arbeitet an diesen Fragen in der PCAF/VfU-Regionalgruppe DACHLI.
Eine Berücksichtigung vermietete Wohnungen / Immobilien wäre je nach Situation auch in einer der beiden folgenden Kategorien möglich:
a) 3-11: use of sold products – in diesem Fall eher unwahrscheinlich
b) 3-13: downstream leased assets
Insgesamt sind Verbräuche & Emissionen nicht in der betrieblichen Umweltbilanz Scope 1 & 2 zu berücksichtigen, sondern in Scope 3 („Polluter Pays“ Prinzip, daher die Verbräuche und Emissionen sind den Mietern zuzuordnen). Ob die Emissionen unter Scope 3.13 oder 3.15 aufgeführt werden ist aus Sicht des Standards weniger relevant, da die Emissionen insgesamt gleich bleiben.
Als grobe Daumenregel schlagen wir folendes Vorgehen vor:
➔ 3.13 wenn nur eine / wenige Wohnungen und keine sonstigen Investments in Scope 3 berücksichtigt werden.
➔ 3.15 wenn Sie sowieso ihre finanzierten Emissionen messen oder messen wollen / sollten.
Insgesamt sind Abgrenzung und Transparenz darüber in Ihren Berichten wichtig! Weisen Sie in einer Fußnote oder in einem Kommentar darauf hin, dass die Verbräuche der vermieteten Wohnungen in der Kategorie 3.13 / 3.15 verbucht werden.
Sollte die Datenerfassung in Ihren vermieten Wohnungen schwierig sein können Sie gegebenen Falls auch mit den Daten der PCAF Gebäudeenergiedatenbank arbeiten. Es bietet sich an, dass Sie diesen Sachverhalt testweise simulieren.
Das Excel Tool errechnet den Treibhausgas Fußabdruck. Die Einheit ist CO2e, verstanden als CO2 Äquivalente. Ist eine t CO2e und eine t CO2 schlußendlich das selbe?
- Treibhausgas (THG) -Emissionen sind der Oberbegriff, denn es sind ja verschiedene Gase nicht nur CO2, die einen Treibhausgaseffekt erzeugen.
- Die gemeinsame Messeinheit ist CO2e, wobei gilt: 1 Einheit CO2 entspricht 1 Einheit CO2e => Das bedeutet, dass die Treibhausgaswirkung von CO2 als Referenzwert für andere Treibhausgasemissionen herangezogen wird.
- Die anderen Treibhausgase wie Methan etc. werden auf die gleiche Einheit CO2e umgerechnet.
- Eine Einheit Methan entspricht ca. 28 Einheiten CO2e, so dass man Methan und CO2 bezüglich ihrer Treibhausgaswirkung vergleichen kann.
Welchen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterliegt das VfU Kennzahlen Berechnungstool?
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Wir setzen auf eine der besten Quellen für Emissionsfaktoren, der Ecoinvent-Datenbank. Sie wird in allen führenden Ökobilanz-Softwares verwendet. https://ecoinvent.org/the-ecoinvent-association/
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Die Emissionsfaktoren für die VfU-Prozesse werden seit vielen Jahren von spezialisierten Ökobilanz-Beratungsfirmen ausgewählt.
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Seit der 2022er-Version haben wir zusätzlich als weitere Stufe ein externes Review der ausgewählten Prozesse durch das Ökoinstitut durchführen lassen. Link zum Gutachten.
Darf ich das VfU Kennzahlen Tool als Endanwender kostenlos nutzen?
(1) Mit dieser Lizenz wird jeder Person ein Angebot auf Abschluss eines Vertragesüber die Nutzung des Werkes unter den Bedingungen dieser Softwarelizenz unterbreitet.
(2) Die Zustimmung zum Abschluss dieser Lizenz wird durch die Nutzung des Werkes abgegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist diese Lizenz als rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Lizenzgeber und dem jeweiligen Nutzer geschlossen, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung bei den Lizenzgeber bedarf.
Wie können im VfU-Tool die Emissionen von Tochtergesellschaften berücksichtigt/eingetragen werden?
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Stammdaten & Systemgrenzen
Was genau ist mit „Systemgrenzen“ gemeint? Und wofür benötige ich diese?
Die Systemgrenze ist das, was Sie definieren. Überlegen Sie sich genau, was innerhalb ihrer Systemgrenzen ist und was nicht, also was Sie in der Umweltbilanz berücksichtigen möchten und was nicht. Es gibt auf diese Frage keine allgemein-gültige Antwort.
Der Teil „Systemgrenzen“ im Tabellenblatt „Stammdaten“ dient
a) einerseits für Ihre NachfolgerInnen als eine Beschreibung des erfassten Systems und
b) zur Eingabe der erfassten Mitarbeitenden-Zahlen.
Bezüglich der Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten, ist hier ein Durchschnittswert oder der Stand zum 31.12. zu verwenden?
Verwenden Sie den Jahresendwert, analog zur üblichen Berichterstattung (meist 31.12.).
Wie verrechne ich Auszubildende auf Vollzeitäquivalente?
Wenn ich Daten weg lasse oder wenn Daten fehlen wird meine Bilanz scheinbar besser. Ist das zulässig?
Wenn Sie eine Umweltbilanz nach dem VfU Kennzahlen System erstellen möchten, müssen Sie alle vorhandenen Stoffströme erfassen.
Falls Sie die Daten noch nicht erheben, dann treffen Sie eine Abschätzung. Für jeden der Datenpunkte in der VfU Kennzahlen Systematik können Sie in der Regel auch eine grobe Abschätzung treffen. Für das Abfallaufkommen, z.B. die Kosten für die Abfallentsorgung und / oder die Häufigkeit der Anfallenden Abfall-Container Leerungen. Im Zweifelsfall müssen Sie, bei unklarer Datenlage, vom Worst-Case-Szenario ausgehen. Das wäre z.B. beim Abfall Beispiel, dass Sie davon ausgehen, dass alle Container die geleert werden bei jeder Leerung randvoll waren. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, dass Sie später keine Überraschungen erfahren. Das wäre ein legitimes Vorgehen, aber die Felder einfach weglassen, das geht hingegen nicht.
Es ist normal, wenn man in den ersten Bilanzierungsjahren noch eher gröberer Datenquellen nutzt. Es ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich die Umweltauswirkungen eines Unternehmens 100% korrekt zu bilanzieren. Sie sollten sich daher auf die größten Faktoren wie z.B. Energieversorgung und Geschäftsverkehr konzentrieren, dann sind Sie auch insgesamt meist vergleichbar mit anderen Instituten. Insgesamt wird ja nicht nur ein Wert der Treibhausgasemissionen für das gesamte Unternehmen veröffentlicht, sondern Sie berichten ja normalerweise auch einzelne Posten (wie eben in einer normalen Bilanz auch). Innerhalb dieser einzelnen Kategorien sind Sie dann auch wieder vergleichbar mit anderen Instituten (z.B. „wir haben eine niedrigere THG Bilanz bzgl Papierverbrauch als Institut XY, da wir komplett digital arbeiten.
Wichtig ist, dass man begründen kann und begründet, was man erfasst oder nicht erfasst und wo man seine Erfassungsgrenzen zieht.
Muss ich nur eine Filiale / die Hauptfilale bilanzieren oder alle?
Das kommt darauf was sie bilanzieren möchten. Wenn sie eine gesamte Umweltbilanz für Ihr Haus erstellen möchten, dann müssen Sie alle Filialen bilanzieren.
Wer ist hier als Datenlieferant zu nennen? Die Personalabteilung z.B.? Warum soll hier eine E-Mail-Adresse angegeben werden?
Diese Angaben dienen nur als interenen Vermerk, oder falls Sie mit einem Dienstleister zusammen arbeiten oder über Abteilungen hinweg Informationen ausgetauscht werden. Insbesondere um Wissen, z.B. auch an zukünftige Mitarbeitende, weiterzugeben und zu archivieren, ist es sinnvoll Angaben abzuspeichern.
Was muss ich bei Gesamtanzahl Mitarbeitende (Zelle C27) eintragen? Und warum muss ich für Strom usw. noch einmal die Anzahl Mitarbeitende (Zelle C30 usw.) eintragen?
Die Gesamtanzahl Mitarbeitende (Zelle C27) wird, genauso wie alle anderen Angaben über Mitarbeitenden, immer in Full Time Eqivalent (FTE), bzw. Vollzeitäquivalten / Mitarbeiterkapazität (MAK) angegeben. Die Gesamtanzahl umfasst alle Mitarbeitenden der bilanzierten Organisation unter Berücksichtigung der Systemgrenzen.
Für die Teilsysteme Strom, Wärme usw. kann eine eigene Anzahl an Mitarbeitenden (in FTE / MAK) angegeben werden. Bei einer vollständigen Erfassung des gesamten Verbrauchs innerhalb der Systemgrenzen entspricht diese Anzahl Mitarbeitende der Gesamtanzahl Mitarbeitende. Sollte allerdings nur die Erfassung eines Teilsystems möglich sein, dann kann über die Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden dieses Teilsystems der Verbrauch der gesamten Organisation extrapoliert werden.
Beispiel:
Ihre Organisation umfasst 100 FTE in zwei Filialen. Allerdings kann nur der Stromverbrauch der 50 Mitarbeitenden in der 1. Filiale bilanziert werden. Sie geben in das Tool eine „Gesamtanzahl Mitarbeitende“ von 100 ein und eine „Anzahl Mitarbeitende für Strom“ von 50. Das Tool extrapoliert nun den Stromverbrauch der 50 Mitarbeitenden auf den Stromverbrauch der 100 Mitarbeitenden beider Filialen.
Wie soll ich mit verschiedenen Standorten und unterschiedlichen Versorgern umgehen? Wie soll ich die Daten in das Tool eingeben?
Die VfU Kennzahlen erfassen die Klimabilanz „eines Systems“ für ein Jahr.
Sollen mehrere Standorte erfasst werden, ergeben sich zwei Möglichkeiten
a) Sie können die Daten (Verbräuche aller Standorte) in einer separaten Rechentabelle konsolidieren und die aggregierten Daten danach in das VfU Kennzahlen Tool eingeben oder
b) Sie füllen für jeden Standort eine eigene Tabelle aus und aggregieren die Umweltkennzahlen am Ende.
c) Sie nutzen die Dienstleistung eines kommerziellen Anbieters. Der VfU kann Ihnen auf Nachfrage gerne einige Anbieter nennen.
Warum ist im Tabellenblatt Home Office das Feld C10 zu den Systemgrenzen mit den Systemgrenzen aus dem Stammdatenblatt verknüpft, bei den Tabellenblättern Wärme, Kraft-Wärme-Koppelung, Verkehr, Papier, Entsorgung, usw. ist dies allerdings nicht der Fall?
Im Stammdatenblatt sollen die Systemgrenzen für die gesamte Organisation und die gesamte Umwelt- und Treibhausgasbilanz definiert werden. Es geht also im Grunde darum zu definieren, was wird von der Bilanz berücksichtigt und was nicht.
Im Falle von Home Office sind die Systemgrenzen relativ klar, da dieses Tabellenblatt mit Hochrechnungen über die Mitarbeitendenzahl rechnet.
Für die weiteren Tabellenblätter, wie Wärme, Kraft-Wärme-Koppelung, Verkehr, Papier, Entsorgung, usw. gilt dies nicht mehr. Hier kann es im Zweifelsfall nötig und sinnvoll sein, abweichende Systemgrenzen zu definieren, z.B. für den Fall, dass nur ein Teilsystem gemessen werden kann und mit Hochrechnungen gearbeitet werden muss.
Im Blatt „Strom“: Feld C10 „Systemgrenzen: Gültigkeit der angegeben Daten für:“ was muss man hier eingeben?
Dies ist genau die Zelle, in der das beschriebene “Erfasste Teilsystem” eingegeben wird.
In Anlehnung an die obige Frage: es bezieht sich auf die Systemgrenze jedes einzelnen Gebäudes/Standorts; wenn nur ein Teil des Gesamtsystems erfasst werden kann, geben Sie die qualitative Beschreibung ein, damit z.B. die Extrapolation der entsprechenden Verbrauchsdaten z. B. für ein Audit oder eine Überprüfung nachvollzogen werden kann.
Strom
Wir produzieren Strom aus eigenen Photovoltaik-Anlagen, den wir jedoch nicht selbst verbrauchen. Hat diese Erzeugung Einfluss auf die VfU-Kennzahlen (z. B. Angabe als Kompensation etc.)?
Wenn Sie diesen Strom nicht verbrauchen und potentiell enstehende Ökostrom Zertifikate nicht für die eigene Kompensation nutzen, dann hat die Erzeugung keinen Einfluss auf Ihre VfU Kennzahlen. Eine Berücksichtigung wäre illegitim, da damit eine Doppelzählung der Zertifikate stattfinden würde.
Die Kunden, die Ihren Strom (über den Netzbetreiber) kaufen gehen auch davon aus, dass es sich dabei um PV Strom / Öko Strom handelt. Die Anlage ist wie eine Finanzanlage zu betrachten und könnte höchstens im Bereich der finanzierten Emissionen und Investments (GHG Scope 3 Kategorie 15) berücksichtigt werden. Die VfU Kennzahlen umfassen diese Kategorie allerdings nicht.
Der VfU leitet eine Gruppe deutschsprachiger Finanzinstitute zum Thema finanzierte Emissionen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.vfu.de/partnership-for-carbon-accounting- financials-pcaf/
Kann man beim Stromverbrauch auch den Verbrauch der vermieteten Wohnungen über den Geschäftsstellen hinzuzählen oder muss dieser herausgerechnet werden?
Vermietete Bestände können abgezogen werden, wenn Sie ausweis- und berechenbar sind. Es gilt das Polluter Pays Prinzip. Im Zweifelsfall sollten Sie allerdings eher vom Worst Case ausgehen und die Emissionen nicht von Ihrer Bilanz abziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Unser Lieferant sagt, dass der Strom komplett klimaneutral ist. Wie muss ich das ins Tool eingeben?
Seien Sie bei Aussagen wie „0 Tonnen CO2 Emissionen“ oder „keine CO2 Emissionen“ vorsichtig. In der Regel haben Sie immer CO2 Emissionen. Lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten die Rechnung zeigen. Geben Sie die CO2 Emissionen und die vom Lieferanten angegebene CO2 Kompensationen in das VfU Tool getrennt ein. Oft vergessen Lieferanten die CO2 Emissionen der Vorstufen. Bei Angaben, dass ein Produkt klimaneutral ist, sollten Sie immer Nachfragen, wie die Stromqualitäten aussehen und die Emissionen über das VfU Tool rechnen. Die Kompensationen Ihres Lieferanten tragen Sie unter Kompensation in das VfU Tool ein und sehen dann, ob der Lieferant wirklich klimaneutral ist.
Wie sieht es aus, wenn der Stromanbieter zwar einen normalen Strommix hat, diesen aber durch Zertifikatekauf kompensiert?
Seien Sie bei Aussagen wie „0 Tonnen CO2 Emissionen“ oder „keine CO2 Emissionen“ vorsichtig. In der Regel haben Sie immer CO2 Emissionen. Lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten die Rechnung zeigen. Geben Sie die CO2 Emissionen und die vom Lieferanten angegebene CO2 Kompensationen in das VfU Tool getrennt ein. Oft vergessen Lieferanten die CO2 Emissionen der Vorstufen. Bei Angaben, dass ein Produkt klimaneutral ist, sollten Sie immer Nachfragen, wie die Stromqualitäten aussehen und die Emissionen über das VfU Tool rechnen. Die Kompensationen Ihres Lieferanten tragen Sie unter Kompensation in das VfU Tool ein und sehen dann, ob der Lieferant wirklich klimaneutral ist.
Wo bringe ich die Umwandlungs- und Transportverluste in Erfahrung? Was setze ich an, wenn es keine verlässlichen Angaben gibt?
Die VfU Kennzahlen enthalten die Umwandlungsfaktoren. Daher müssen Sie nur die Verbrauchsdaten richtig in das Tool eingeben, wenn Energiequalität/- zusammensetzung vom Lieferanten bekannt sind. Wenn die Zusammensetzung des Stroms nicht bekannt ist, dann fragen Sie besser nochmal beim Anbieter nach. Bei „Verweigerung“ einer Aussage durch den Anbieter sollten Sie über einen Anbieter-Wechsel nachdenken, da dieser in diesem Fall vermutlich unseriös ist. Alternativ können Sie auch nach dem Vorsichts- / Worst Case Prinzip vorgehen und wählen die Stromqualität mit der höchsten CO2 Emission aus.
Welchen Wert können/sollten wir ansetzen, wenn der Stromanbieter auf 0 g/kWh CO2 beim Ökostrom beharrt?
Wenn Ihr Anbieter auf der 0 g/kWh Aussage beharrt sollten Sie die Systemgrenzen Ihres Anbieters abfragen. Wenn Ihr Anbieter darauf beharrt, dass „alles“ berücksichtigt wurde, dann sollten überlegen, ob Sie diesem Anbieter vertrauen können. Im Prinzip ist eine 0 g CO2 Aussage, z.B. für Windkraft richtig, wenn vorgelagerte Prozesse, wie z.B. die Herstellung (und damit vorgelagerte Emissionen) und Netzverluste ignoriert werden. Netzverluste beim Transport, werden durch den allgemeinen Energiemix ausgeglichen. Insofern ist die Aussage „Null–Emissionen“ nicht korrekt (Emissionen in Scope 3!). Als Lösung sollten Sie bei Ihrem Anbieter in Erfahrung bringen wie viele Emissionen über CO2-Ausgleichszertifikate kompensiert wurde, und diese dann auf dem Stammdatenblatt unter Kompensation eintragen und damit die realen Emissionen ausgleichen.
Warum fallen beim Stromverbrauch von Ökostrom (z.B. Wasserkraft) keine Scope 2 Emissionen an?
Bei den Kraftwerken für erneuerbaren Energien fallen Emissionen in Scope 3 an, da es sich hierbei um die Emissionen in den Vor-/ Nachstufen handelt. Während der der Strom-Gewinnung selbst fallen keine Emissionen (Scope 2) an.
Seit dem letzten Jahr verwenden wir ausschließlich Ökostrom. Wie kann dieser ausgewiesen werden, wenn keine detaillierte Aufstellung durch den Stromanbieter geliefert wird?
Fordern Sie bei Ihrem Stromanbieter eine detaillierte Aufstellung an. Die relativen Unterschiede zwischen den einzelnen erneuerbaren Energietechnologien sind spürbar, aber im Unterschied zu den nicht-erneuerbaren relativ unbedeutend.
Sollte Ihr Stromlieferant keine Aufstellung ausweisen, treffen Sie vorsichtige Annahmen / Simulationen (Vorsichtsprinzip).
Warum wird der Strom von externen Dienstleistern mittlerweile gesondert erfasst? Und wie kann ich dies bezüglich vorgehen?
Die Finanzinformatik (FI) hat in ihrem Nachhaltigkeitsbericht 2021 Angabe zu den Gesamtemissionen je Mrd. Bilanzsumme einer Sparkasse gemacht. Empfehlen Sie, dies für das Feld „Stromverbrauch ext. Dienstleistungen (Cloud, externe RZs)“ zu erfassen?
Ja und Nein.
Wir freuen uns, dass die Finanzinformatik (FI) der Sparkassen diese Daten zur Verfügung stellt!
Diese Informationsquelle entspricht allerdings nicht den Qualitätsanforderungen von VfU/Econinvent- Treibhausgasfaktoren:
– keine publizierte Studie im Sinne einer Ökobilanz,
– kein Critical Review eines Experten,
– keine Vergleichsstudien vorhanden.
Wir wissen, dass die meisten IT-Dienstleister diesen Qualitätsanforderungen nicht bzw. nur begrenzt nachkommen. Sie können die Angaben der FI / anderer Dienstleister daher unserer Meinung nach vorläufig mit einigen Einschränkungen / Transparenzangaben verwenden.
Die FI verwendet die Bilanzsumme als Vergleichsgröße. Da Emissionen allerdings Aktivitätsgröße sind und die Bilanzsumme eine Bestandsgröße ist, empfehlen wir bei ökonomischen Allokationen von Umweltbelastungen Aktivitätsgrößen als Maßstab zu verwenden. In der Regel werden Aktivitätsgrößen wie beispielsweise der Umsatz als Vergleichsgröße (ökonomische Allokation) verwendet.
Falls man den Faktor der durch den externen Dienstleister / die FI angegeben wurde doch provisorisch verwenden will, dann sollten Sie darüber Transparenz herstellen. Ergänzen Sie z.B. in einer Fußnote einen Hinweis im Sinne von „Erste Abschätzung der Verbräuche und Emissionen basierend auf den Angaben der [Name des Dienstleisters / Sparkassen Finanzinformatik]. Die ökonomische Allokation basiert auf der Bilanzsumme als Vergleichsgröße. Zukünftig könnte es zu substantiellen Anpassungen und auch rückwirkenden Änderungen dieser Angaben kommen.“
Wo ist die Eigenproduktion aus BHKW-Anlagen einzutragen? Ist die Zuordnung als gemischter Strom aus meist verwendeten/gelieferten Stromquellen richtig?
In der neusten Version der VfU Kennzahlen aus dem Jahr 2022 ist eine Lösung für BHKW Anlagen berücksichtigt worden.
Wie ist mit Eigenproduktionen plus Netzzuführung zu verfahren? (Bsp. Wir haben ein Wohn- und Geschäftsgebäude in dem über PV-Anlagen und Kraft-Wärme - Kopplung Strom produziert wird, der an die Mieter des Gebäudes verkauft wird. Wir haben aber auch selbstgenutzte Geschäftsräume in diesem Gebäude, für die wir unseren Stromverbrauch ansetzen müssen. Nur wenn der eigene Strom nicht ausreicht, wird grüner Strom aus dem Netz zugeführt.
Eigenproduktion als Eigenproduktion verbuchen und Netzzuführung als Netzzuführung. Es sind faktisch verschiedene Stromqualitäten im Haus, die genutzt werden, welche Sie entsprechend erfassen müssen.
Wie ist mit selbsterzeugtem Strom über PV-Anlagen umzugehen, der komplett eingespeist wird und somit kein Eigenverbrauch vorhanden ist? Ist dieser im Tool zu berücksichtigen/verrechnen oder nicht?
Nein, denn den produzierten PV-Strom schreibt sich ja ein Dritter gut, der diesen im Rahmen seines Stromvertrags bezieht. Sie dürfen den verkauften Strom nicht in Ihrer Bilanz berücksichtigen, da es sonst eine Doppelzählung gäbe.
Home Office
Wir haben für 2020 keine konkreten Zahlen zum Homeoffice, auch Schätzungen sind lt. unserer Personalabteilung sehr schwer. Kann man für Homeoffice auch keine Werte eintragen? Bekommt man ohne Homeoffice ein aussagekräftiges Ergebnis? Oder gibt es vielleicht Richtwerte, die man verwenden kann?
Sie können Home Office Werte auch nicht berücksichtigen, sollten dies allerdings deutlich in Ihrem Bericht hervorheben. Im Zweifelsfall sollten Sie mit dem Worst Case rechnen und konservativ mit höheren Emissionen rechnen.
Müssen Mitarbeitende die im Home Office arbeiten bei der Erfassung der Mitarbeitenden (z.B. Strom) abgezogen werden?
Nein, da Sie in der Regel nicht zu 100% im Home Office arbeiten, sondern da es sich um einen zusätzlicher Stromverbrauch handelt, ist der Verbrauch im Home Office zum normalen Stromverbrauch hinzuzufügen.
Zur Verdeutlichung: Server, Lichter und Monitore in Ihrem Gebäude verbrauchen oft trotzdem Strom, auch wenn Ihre Mitarbeitenden teilweise im Home Office sind.
Wärme
Wie soll die Zuordnung der Fernwärmequalitäten vorgenommen werden? Hierzu haben wir die Angabe, dass 97% der Fernwärme aus Kraftwärme-Kopplung geliefert wird. Von diesen 97% sind wiederum 94% aus Erdgas gewonnen.
Auch wenn die Angaben sich scheinbar wiedersprechen, muss das nicht falsch sein. Wenn Sie Strom aus einem Gaskraftwerk beziehen, ist das eben eine Situation als wenn das gleiche Gas in einer Kraftwärme-Kopplung verbrannt wird. Dann werden nämlich die entstehenden Emissionen aufgeteilt (auch „alloziert“ genannt) auf den Bezug von Wärme und den Bezug von Strom. Entsprechend ist der Faktor für Strom aus Kraftwärme-Kopplung tiefer, auch wenn der gleiche Brennstoff verwendet wird.
Eine unserer Filialen ist mit einer selbstbetriebenen Wärmepumpe ausgestattet. Erfasse ich diese dann unter „Fernwärme aus Wärmepumpe“?
Nein. Die selbstbetriebene Wärmepumpe verwendet für den Betrieb Strom, der bereits über den Stromverbrauch erfasst wird. Wir planen für die Zukunft Mischformen (Strom/Wärme) Emissionen differenziert zu bilanzieren. Aktuell werden Emissionen die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Aufbau der Wärmepumpe stehen noch nicht berücksichtigt.
Wir heizen künftig zu einem erheblichen Anteil mit Geothermie. Wo und mit welchen Werten ist Erdwärme zu erfassen?
Geothermieanlagen arbeiten genauso wie Wärmepumpe oder Umluftanlagen mit Strom als Energiequelle. Strom ist i.d.R. bereits erfasst, insofern müssen Sie nichts weiter angeben. Emissionen aus der Herstellung und dem Aufbau der Geothermieanlage werden aktuell noch nicht im Tool erfasst. Falls Sie das noch nicht tun, empfiehlt es sich möglichst erneuerbaren Strom zu beziehen.
Wir beziehen seit letztem Jahr Co2-neutrales Erdgas (durch Zertifikate) von den Stadtwerken. Wie ist dies im Tool zu erfassen?
Geben Sie Ihren Erdgasverbrauch so ein, wie wenn Sie nicht CO2-neutrales Erdgas beziehen würden (Zelle C24). Ergänzen Sie die vom Lieferanten erhaltenen THG-Reduktionszertifikate im Tool.
Für die Version 2018 des Tools gilt: Hinzuzählen zu eigenen Kompensationszertifikaten im Stammdatenblatt
Für die Version 2022 des Tools gilt: Ergänzung der kompensierten Emissionen im Tabellenblatt Kompensation.
Lassen Sie sich in beiden Fällen die Zertifikate von Ihrem Lieferanten nachweisen! Verhindern Sie Doppelzählung der Zertifikate durch Ihren Lieferanten.
Lieferanten vergessen außerdem öfters die Vor- und Nachgelagerten Wertschöpfungsstufen in der Bilanzierung weswegen diese Berechnungslogik eingeführt wurde.
Wie muss ich beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) bilanzieren?
Ein Blockheizkraftwerk, welches mit Gas betrieben wird, und zusätzlich zur generierten Heizleistung das „Abfallprodukt“ Strom erzeugt, muss speziell im VfU Kennzahlentool berücksichtigt werden.
Alle Tool Versionen bis 2018 1.4 berücksichtigen nur den Gasverbrauch des BHKW. Der erzeugte Strom wird nicht im Tool erfasst, da sonst eine Doppelzählung stattfinden würde.
Seit der Toolversion 2022 1.0 wird Kraft-Wärme-Kopplung und damit das BHKW in einem separaten Sheet berücksichtigt. Hier werden im Tool der Gas-Verbrauch und die resultierenden Emissionen jeweils auf Strom und Wärme aufgeteilt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie den eigenerzeugten Strom (z.B. aus einem BHKW) nicht vom bezogenen Strom, so wie Sie diesen auf Ihrem Stromzähler ablesen könnne, abziehen dürfen.
Der bezogene Strom, so wie Sie ihn von Ihrem Zähler ablesen können, stellt die Strommenge dar, die Sie eingekauft haben. Der selbst erzeugte Strom mindert die am Zähler ausgewiesene Strommenge nicht, sondern nur die Menge, die eingekauft werden muss. Die „vermiedenen“ bezogenen Strommengen weisen Sie nicht aus.
Ist bei der Angabe „Erdgas“ der komplette Verbrauch einzutragen – also auch der Erdgasverbrauch, der bei der Kraft-Wärm-Kopplung anfällt?
- Muss nicht doppelt eingegeben werden, wenn dieses Erdgas nur für Ihre Heizanlage gekauft wird.
- Die Emissionsmenge ist identisch, unabhängig davon, ob das Erdgas für Ihre Erdgasheizung oder für die KWK-Anlage verbrannt wird. Der Unterschied liegt lediglich in der Energieeffizienz, da mit der KWK-Anlage auch Strom erzeugt werden kann.
- Im Feld der „Nicht-KW Kopplung“: Hier ist der direkte Verbrauch von Erdgas nur für reine Heizzwecke einzutragen.
Verkehr
Muss ich den Pendel- und Geschäftsverkehr mit in meine Bilanz aufnehmen?
Das VfU Kennzahlentool berücksichtigt den Pendlerverkehr standardmäßig nicht. Der Pendlerverkehr wird im getrennten Pendlerverkehrstool berücksichtigt und ist damit eine separate Kategorie. Der Hintergrund zu dieser getrennten Vorgehensweisen ist, dass der Pendelverkehr im Entscheidungsbereich Ihrer Mitarbeitenden liegt („Private Sache“). Sie als Arbeitgeber haben in der Regel keinen Einfluss auf diesen Verkehr und die resultierenden Emissionen und es gilt, in Übereinstimmung mit anderen Umwelt- und Treibhausgasbilanzierungsvorschriften, daher das Polluter-Pays- Prinzip.
Es steht Ihnen frei Emissionen aus dem Pendlerverkehr in Ihrem Umwelt- / Klimabericht zu berücksichtigen. Es ist nicht vorgesehen, dass Sie die Emissionen aus dem Pendlerverkehr zu den VfU Kennzahlen hinzuzählen. Sollten Sie sich dennoch dazu entscheiden den Pendlerverkehr in ihrer Umweltbilanz zu berücksichtigen, dann weisen Sie in einer Fußnote darauf hin. Der Pendelverkehr befindet sich in der Regel in einer Größenordnung von 30% der gesamten Emissionen eines Finanzinstituts.
Sollten Sie (begrenzten) Einfluss auf den anfallenden Pendlerverkehr nehmen, z.B. in dem Sie Anreize setzen, Dienstfahrzeuge für den privaten Gebrauch stellen (Achtung! Doppelzählung vermeiden!) oder ÖPNV Tickets zur Verfügung stellen, sollten Sie Pendelverkehr in Ihrem Umwelt-/Klimabericht berücksichtigen und darauf hinweisen.
Den Geschäftsverkehr Ihres Instituts sollten Sie im Gesamten über das VfU Kennzahlentool erfassen.
Wir weisen darauf hin, dass andere Toolanbieter die Berücksichtigung des Pendlerverkehrs einfordern.
Kann ich geschäftliche Bahnreisen auch mit einem Durchschnittswert rechnen? Welche Möglichkeiten gibt es noch, wie wir diese Zahlen ermitteln können oder auch schätzen können?
- Nähern Sie sich hier über eine ökonomische Allokation an.
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Führen Sie eine Stichprobe von einigen Monaten durch und führen Sie dann eine Hochrechnung durch.
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Verwenden Sie die von der Buchhaltung bearbeitete Reisekostenabrechnung und schätzen Sie die zurückgelegte Strecke.
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Vergleichen Sie mit Ihren Peers und schätzen Sie daraus z. B. die durchschnittlich gefahrenen km auf einer „ähnlichen“ Strecke. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Größe, Standort, Region der vergleichenden Peers.
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Praktisches Beispiel eines Finanzdienstleisters: Anpassung des Kontenrahmens, so dass Reisekosten für Fahrten, Flüge oder Spesen separat auf verschiedenen Konten verbucht und anschließend für die Schätzung von Emissionsdaten verwendet werden können
- Beachten Sie Themen wie Pauschale Bahntickets, z.B. das 9-Euro Ticket
- Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Bahnfahrten, auch wenn hier klimaneutral angegeben wird, nicht mit CO2=0 zu bewerten sind! Unterstützungsinfrastrukturen, wie Gleisbau usw., haben CO2 Emissionen die mit berücksichtig werden müssen.
Sollen Emissionen für Anreise unserer Dienstleister und Berater mit aufgenommen werden?
Das VfU Kennzahlen Tool bezieht dies nicht mit ein.
Berücksichtigen Sie bei der Grenzziehung Ihrer Bilanz die folgenden Punkte:
- Finanzielle Kontrolle
- Operative Kontrolle
- Polluter-Pays-Principle
- Kern des eigenen Geschäftsmodells
- Gesunder Menschenverstand
Worüber habe ich als Unternehmen Kontrolle und Einfluss? Was gehört mir und was muss deshalb mit einbezogen werden?
Man sollte Scope 3 – Emissionen dann bilanzieren (und auch kompensieren), wenn sie wirklich relevant sind für das eigene Geschäftsmodell, die o.g. Kriterien erfüllt sind. Das gilt z.B. bei einer Bank für den Geschäftsverkehr der eigenen Mitarbeitenden. Beratungshäuser müssten für ihre Angestellten genauso vorgehen und die Verantwortung für deren Emissionen übernehmen.
Scope 3 – Emissionen sind immer indirekte Emissionen und in diesem Bereich ergibts sich das Problem der Doppel- bzw. multiplen Zählung. Die Flugreisen der Berater bilanziert z.B. auch die Lufthansa im Scope 1, aber im Scope 3 auch der Arbeitgeber des Beraters, der Flughafen, die Lieferanten von Kerosin, die Flugzeug-Hersteller, Flugzeug-Leasing-Gesellschaften und die finanzierende Bank, um nur die wichtigsten zu nennen. Wenn all diese Akteure diese selben Emissionen parallel kompensieren, dann würde überkompensiert werden.
Wirken Sie im Rahmen der Sustainable Supply Chain auf Ihre Dienstleistungsanbieter und Zulieferer ein und betrachten Sie die Situation im Rahmen einer groben Sensitivitätsanalyse. Bezüglich der ern-VfU-Kennzahlen sollte man sich auch in Zukunft auf die eigene Kern-Verantwortung konzentrieren.
Wie rechne ich geleaste / gemietet Fahrzeuge mit ein?
Kann ich Flugzeugreisen auch mit einem Durchschnittswert rechnen?
Da Flugreisen in der Regel sehr hohe Emissionen aufweisen, sollten Sie diese wenn möglich eindeutig berücksichtigen. In der Regel sollten Sie die Emissionen von Ihrer Fluglinie in Erfahrung bringen können. Die Preise für ein Flugticket sind häufig von den CO2 Emissionen entkoppelt. Rechnen Sie hier möglichst über die Flugstrecke im VfU Tool.
Was bedeutet der RFI-Faktor unter Flugverkehr?
CO2-Emissionen in großer Höhe (z.B. bei Flugreisen) sind klimaschädlicher. Um dies zu berücksichtigen, wird ein Radiative Forcing Index (RFI-Faktor) verwendet. Betrachtet man alle Emissionen des Flugverkehrs zusammen, ergibt sich aus dem RFI, dass der Flugverkehr im Durchschnitt eine rund 2,7-mal so große Erwärmungswirkung hat, wie sich aus dem reinen CO2-Ausstoß ergibt. Das deutsche Umweltbundesamt geht sogar von einem RFI von 3-5 aus, wenn der Effekt der Bildung von Cirruswolken berücksichtigt wird. Bezüglich der wissenschaftlich exakten Aussagekraft des RFI bestehen Zweifel, deshalb beinhaltet das VfU Tool einen anpassbaren RFI-Faktor der standardmäßig auf 1 gestellt ist. Viele Finanzinstitute rechnen allerdings mit einem Faktor von 2 oder 3.
In welcher Form ist eine Berücksichtigung von Voll-/Plugin-Hybriden Autos vorgesehen? Wo sind die Werte für Strom/Kraftstoff ggfs. zu hinterlegen?
Plugin-Hybride werden erst mit dem nächsten Update der VfU Kennzahlen explizit im Tool berücksichtigt.
Der Voll-Hybrid ist ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug mit einer elektrischen Energierückgewinnung durch Bremsvorgänge. Die so gewonnenen Elektrizität unterstütz einen verbrauchsärmeren Betrieb des Kraftstoffmotors. Plugin-Hybride hingegen können (im Kurzstreckenbereich bis 100km) vollelektrisch gefahren und geladen werden. Sie können aber auch im Langstreckenbetrieb Kraftstoffbasiert gefahren werden.
Für Ihre Umweltbilanz hat das folgenden Effekt:
Bei einem Voll-Hybrid wird der jährliche Benzinverbrauch des Hybrid-Autos analog eines normalen Verbrennungs-Autos herangezogen. Hier ändert sich im Grunde nichts.
Im Fall eines Plugin-Hybrid Autos schlägt sich die Ladung des Autos in ihrer Gesamtstromrechnung nieder und die Betankung der Hybride mit Kraftstoff auf den Tankrechnungen. Bis wir eine Erfassungskategorie für Hybridfahrzeuge im Tool anbieten, gehen Sie daher über die Erfassung Ihrer Kraftstoffverbräuche in Litern und Strom wie bisher über den gesamt Stromverbrauch.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug in der Zwischenzeit auch an einer Stromtankstelle oder an einer nicht innerhalb der Bilanzgrenzen liegenden Stelle laden, dann sollten Sie abschätzen, ob es sich dabei um eine vernachlässigtere Ausnahme handelt, oder ob Sie diese Stromverbräuche in der Strombilanzierung ergänzen müssen. So sollten Sie z.B. regelmäßige Aufladungen im Haus Ihrer Mitarbeitenden, z.B. über Nacht, berücksichtigen. Entscheiden Sie hier bitte nach gesundem Menschenverstand, was am sinnvollsten ist.
Wie sind die Bahnkilometer zu berechnen? Gibt es hier ein Tool oder hilfreiche Erfahrungswerte aus der Praxis?
Verwenden Sie Kosten aus der Buchhaltung und Stichproben; z.B. Rechnung über durchschnittliche km pro Geldeinheit.
Zwei Dienste können Ihnen eventuell auch weiterhelfen, die im Folgenden, mit einer Kurz-Anleitung versehen, aufgeführt werden:
http://brouter.de/
-> Im Dropdown Feld „Eisenbahn“ auswählen
-> Über das Suchfeld und das Markierwerkzeug kann die Strecke von Anfang bis Ende markiert werden
-> Entfernung kann in km unten links abgelesen werden
https://trassenfinder.de/
-> Über die Suchmaske können die verschiedenen Haltestellen eingetragen werden
-> Über die Abbildung links kann die Entfernung in km abgelesen werden
Wir vergüten geschäftlich gefahrene Autokilometer, die die MA mit ihren privaten Fahrzeugen gefahren sind zurück. Müssen die Strecken ebenfalls erfasst werden?
Ja, anteilmäßig (vgl. Leasing Model, Spesen Model).
Sollen die privaten Fahrten mit einem Dienstwagen der CO2 Bilanz eines Unternehmens zugeordnet?
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nach dem Anteil im Fahrtenbuch des Fahrers
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nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Angestellten
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nach der steuerlichen Pauschale
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Gesunder Menschenverstand
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80/20 Prinzip, d.h. mit 20% des Aufwandes 80 % Genauigkeit anstreben
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Vorsichtsprinzip, d.h. nicht sich grünrechnen, sondern Sicherheitsmargen einbauen
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Prüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit, z.B. für externe Prüfer
Sind im Datenblatt Geschäftsverkehr unter Scope 3 "Fahrten von Lieferanten und Kurieren" auch die Fahrten vom Geldtransportunternehmen zu erfassen, vom Lieferanten des Büromaterials, vom Lieferanten der Werbemittel etc.?
Theoretisch sollten Sie dies erfassen. In der Praxis müssen Sie das Folgende beachten:
- Standort der Lieferanten, gefahrene Entfernung, Häufigkeit, etc.
- Daraus können Sie eine Schätzung der Fahrten vornehmen. Wenn sich im Vergleich zum sonstigen Verkehrsaufkommen nur geringe Strecken ergeben, kann man darauf verzichten.
- Geben Sie die geschätzten Werte in das Tool ein, um die Signifikanz dieser Daten zu ermitteln. Wenn möglich, berichten Sie über Ihr Ermittlungsverfahren in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht für mehr Transparenz.
Darüber hinaus können Sie z.B. mit Lieferanten in die Diskussion über Klimaschutzmaßnahmen (insbesondere über die Reduzierung der Scope-3-Emissionen) einbinden.
Pendlerverkehr – Nicht Teil der VfU Kennzahlen
Muss ich den Pendelverkehr mit in meine Bilanz aufnehmen?
Das VfU Kennzahlentool berücksichtigt den Pendlerverkehr standardmäßig nicht. Der Pendlerverkehr wird im getrennten Pendlerverkehrstool berücksichtigt und ist damit eine separate Kategorie. Der Hintergrund zu dieser getrennten Vorgehensweisen ist, dass der Pendelverkehr im Entscheidungsbereich Ihrer Mitarbeitenden liegt („Privat Sache“). Sie als Arbeitgeber haben in der Regel keinen Einfluss auf diesen Verkehr und die resultierenden Emissionen und es gilt, in Übereinstimmung mit anderen Umwelt- und Treibhausgasbilanzierungsvorschriften, daher das Polluter-Pays- Prinzip.
Es steht Ihnen frei Emissionen aus dem Pendlerverkehr in Ihrem Umwelt- / Klimabericht zu berücksichtigen. Es ist nicht vorgesehen, dass Sie die Emissionen aus dem Pendlerverkehr zu den VfU Kennzahlen hinzuzählen. Sollten Sie sich dennoch dazu entscheiden den Pendlerverkehr in ihrer Umweltbilanz zu berücksichtigen, dann weisen Sie in einer Fußnote darauf hin. Der Pendelverkehr befindet sich in der Regel in einer Größenordnung von 30% der gesamten Emissionen eines Finanzinstituts.
Sollten Sie (begrenzten) Einfluss auf den anfallenden Pendlerverkehr nehmen, z.B. in dem Sie Anreize setzen, Dienstfahrzeuge für den privaten Gebrauch stellen (Achtung! Doppelzählung vermeiden!) oder ÖPNV Tickets zur Verfügung stellen, sollten Sie Pendelverkehr in Ihrem Umwelt-/Klimabericht berücksichtigen und darauf hinweisen.
Wir haben die Daten des betrieblichen Pendlerverkehr evaluiert. Wir haben detailliertere Daten als das VfU Kennzahlentool fordert. (km-Angaben für PKW, ÖV usw.). Wie können wir das Tool so verwenden, dass unsere Daten korrekt einfließen und wir relevante Ergebnisse erhalten?
Wir würden ihnen empfehlen, vorläufig bis zum nächsten Update, mit den Annahmen des Tools zu rechnen. Wenn Sie allerdings bereits detailiiertere Daten als das Pendlerverkehrstool haben, dann ist das sehr begrüßenswert. Verwenden Sie gerne die Daten die genauer sind und beachten Sie dabei weiterhin das Vorsichtsprinzip.
Wie hoch ist der Anteil des Pendlerverkehrs an der Bilanz?
Warum ist der Pendlerverkehr kein Teil der VfU Kennzahlen?
Das ist ja ein enormer Aufwand, alle Pendler zu befragen und die Daten zu erfassen. Gibt es da keinen leichteren Weg?
Papier
Wir verwenden seit neustem Recyclingpapier. Warum verbessert sich unser CO2 Ausstoß nicht?
Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass die CO2 Emissionen trotz des Wechsels auf Recyclingpapier nicht zurückgeht. Auch wenn der insgesamte Öko-Fussabdruck (z.B. bzgl. Biodiversität) von Recyclingpapier niedriger ist, bleibt der CO2 Fussabdruck vergleichbar mit dem von anderen Papierqualitäten. Unterschiedliche Papierqualitäten haben, in der aktuellen Version der VfU Kennzahlen, nur marginal unterschiedliche CO2 Fussabdrücke.
Der Hintergrund hinter den geringen Unterschieden ist, dass für Recycling Papier ein höherer Aufwand in den Bereichen Sammlung und Aufbereitung des Altpapiers fällig wird. CO2 Emissionen die durch z.B. Transport von Altpapier, Sortierung und Aufbereitung anfallen, sind vergleichbar hoch wie die Emissionen die bei der Gewinnung aus Frischfasser / Holz entstehen.
Diese Werte können sich mit neuen Daten in der Zukunft allerdings ändern.
Warum weist das Tool keine internen THG Emissionen für Papier, Wasser oder Abfälle aus?
Müssen Prospekte und Benachrichtigungen die nicht direkt bei uns gedrukt werden auch berücksichtigt werden?
Prinzipiell gilt das „Polluter Pays“ Prinzip, das bedeutet, wenn die Verursachung von Emissionen in Ihrer Verantwortung liegt, Sie z.B. den Druck beauftragt haben, dann sind Sie auch für die Umweltauswirkungen verantwortlich und müssen diese in Ihrer Bilanz berücksichtigen.
Soll Toilettenpapier erfasst werden?
Stellen Sie den Verbrauch von Toilettenpapier in Relation zum übrigen Papierverbrauch. Wenn es sich um einen großen relativen Anteil handelt, dann sollten Sie diesen Verbrauch auf jeden Fall bilanzieren. Liegt der Anteil in einem niedrigen Bereich (<1%) dann können Sie sich überlegen ob Sie eine Bilanzierung vornehmen möchten oder nicht (Aufwand- Nutzen-Verhältnis der Datenerfassung berücksichtigen).
Müssen die Broschüren, die offiziell klimaneutral" gedruckt sind, trotzdem in die Berechnungen mit aufgenommen werden?
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Abfall
Warum weist das Tool keine internen THG Emissionen für Papier, Wasser oder Abfälle aus?
Warum gibt es zu Abfällen, die recycelt werden keinen Umrechnungsfaktor?
Es ist eine schon lange bestehende Konvention der Ökobilanzierung, dass „Abfälle“ die recycliert werden nicht mehr in die eigene Umweltbilanz mit einbezogen werden. Hintergrund ist, dass bei rezyklierten Abfällen eine Doppelzählung vermieden werden soll und daher der Recyclingprozess und das resultierende Rezyklat, als Edukt, dem Verwender in der nächsten Stufe aufgelastet wird. Daher werden diese „Abfälle“ nicht vom Abfallverursacher, sondern vom Hersteller des neuen Produkts in der Umweltbilanz berücksichtigt. Die Abfälle sind daher nicht „emissions-frei“, wenn sie mit 0 im Kennzahlentool eingerechnet werden, sondern nur nicht in Ihrer Bilanz, sondern der des Nutzers des Rezyklats, enthalten und daher nicht im VfU Kennzahlentool enthalten.
Wie erfasse ich die Abfallentsorgung, wenn ich nicht genau weiß, ob das Entsorgungsunternehmen recycelt, verbrennt oder deponiert?
Fragen Se bei Ihrem Dienstleister nach, in der Regel erhalten Sie hier eine Antwort oder finden in den Jahresberichten des Dienstleisters eine Antwort. Im Zweifelsfall sollten Sie vom Worst Case ausgehen und mit dem Wert mit den größten Emissionen weiterrechnen.
Ist sämtlicher EDV-Schrott ohne weitere Differenzierung in kg zu erfassen? Gilt dies auch für Leuchtstoffröhren?
Sie können die Berechnung mittels der VfU Kennzahlen nach eigenem Ermessen detaillierter vornehmen. Für die VfU Kennzahlen ist eine Erfassung in kg allerdings ausreichend.
Da Leuchtstoffröhren in der Regel Sonderabfälle sind müssen diese entsprechend unter dem Punkt Sonderabfälle berücksichtig werden.
Zählen Speisereste, die einer Biogasanlage zugeführt werden, zum Recycling?
Ja
Sind Bioabfälle (Biotonne) unter „Andere Abfallkategorien“ zu erfassen?
Ja
Wo erfasst man die Gelben Säcke: unter "Gemischte Siedlungsabfälle" oder "Recycling"? Und dort dann unter „Plastik“ oder „Andere Abfallkategorien“? Und dort in der Spalte Recycling (theoretisch) oder Verbrennung?
Kunststoffabfälle sollten in Deutschland recycelt werden. Je nach Abfallentsorgungsunternehmen geschieht das häufiger oder weniger häufig. Versuchen Sie bei Ihrem Anbieter in Erfahrung zu bringen wie viel des Abfalls im Gelben Sack wirklich recycelt wird und wie viel einer thermischen Verwertung / Verbrennung zugeführt wird. Da sich der Kunststoffabfall in den meisten Finanzinstituten eher in Grenzen hält sollten diese Werte allerdings keine allzugroße Auswirkung auf Ihre Bilanz haben. Im Zweifelsfall gehen Sie nach dem Vorsichts- / Worst Case Prinzip vor und nehmen Sie eine Verbrennung an.
Wie kann ich das Abfallvolumen in kg umrechnen?
Umrechnungsfaktoren zu den Abfallarten des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV – Abfallverzeichnis-Verordnung) bietet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD) an.
Wenn Sie in der Zeile des Sie interessierenden Abfalls den „Faktor“ (3. Spalte in der Tabelle) anklicken, erscheint die Gleichung B*C=D zur Umrechnung von Kubikmeter auf Tonnen (m³ auf t). In diesem all müssen Sie den Wert in Tonnen noch in Kilogramm umrechnen. Falls Sie die Volumenangabe in Liter [l] haben, ist das errechnete Gewicht in der Einheit Kilogramm [kg].
Unsere Außenstellen befinden sich alle in angemieteten Einheiten mit mehreren Mietern. Wir erhalten zwar eine anteilige Kostenabrechnung für den abgeholten Abfall, aber haben keine Daten über den Füllgrad der Tonnen noch über den prozentualen Anteil an Abfall, der von unseren Mitarbeitenden produziert wird. Wie sollten wir uns diesen am besten annähern bzw. auf welche Hochrechnungen?
Wasser
Warum weist das Tool keine internen THG Emissionen für Papier, Wasser oder Abfälle aus?
Lösch- und Kühlmittel
Wie ist der Kühlmittelverlust zu messen?
Bei einer Reperatur oder Wartung des Kühlsystems wird regelmäßig Kältemittel nachgefüllt. Die kg Angabe wie viel Kältemittel nachgefüllt werden musste entspricht dem Kältemittelverlust seit dem letzten Auffüllvorgang und muss dem entsprechen in Ihrer Bilanz berücksichtigt werden. Es ist nicht der Bestand der Kühl- und Löschmittel relevant, sondern nur der Verlust / Verbrauch!
Warum wird der Bestand der Kühl- und Löschmittel erfasst?
Der Bestand wird nur erfasst, um mögliche Verlustquellen zu identifizieren.
Nur die Verluste sind relevant für die Treibhausgasbilanz.
Wir hatten eine Reparatur an der Klimaanlage, dafür wurde das komplette Kältemittel erst entnommen und nachgewogen (4,5 kg) – anschl. wurde die Anlage mit dem gebrauchten 4,5 kg plus 18,5 kg neuem Kältemittel gefüllt. Wie habe ich das in dem VfU Tool zu befüllen?
Sie müssen immer den Kältemittel Verlust bilanzieren. In Ihrem Fall sind von den insgesamt 23 kg Kältemittel 18,5 kg verloren gegangen und 4,5 kg konnten wieder verwendet werden. Sie müssen daher den Verlust der 18,5 kg in Ihrer Bilanz berücksichtigen.
Wir haben nur sehr geringe Mengen an Kühl- und Löschmittel im Einsatz. Müssen wir diese trotzdem bilanzieren?
Da Kühl- und Löschmittel eine hohe Klimawirkung haben (teilweise 10.000 Mal so hoch wie CO2), ist eine Erfassung der entsprechenden Verluste wichtig.
Bei uns im Haus gibt es keinen Nachweis über die Erstbefüllung (Kühlmittel). Die Austauschmittel werden im Wartungsvertrag nicht separat ausgewiesen. Müssen Daten darüber im Tool erfasst werden oder geht dies zu Lasten der ausführenden Firma?
Die Austausch- bzw. Auffüllmengen können im Wartungsvertrag auch nicht aufgeführt sein, weil sie ja die Zukunft betreffen. Auf den Rechnungen sollten die Mengen aufgeführt sein. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Dienstleister nach, dieser ist in der Lage Ihnen eine Auskunft dies bezüglich zu geben.
Wir haben keine Angaben über die Tauschmenge (Löschmittel). Müssen diese Daten überhaupt im Tool erfasst werden oder geht dies zu Lasten der ausführenden Firma? Ist hier ggf. auch nur der Verbrauch zu erfassen, wenn Löschmittel tatsächlich verwendet werden müssen?
Löschmittel werden nicht „verbraucht“. Werden sie ordnungsgemäss ausgetauscht, dann entstehen keine Emissionen. Nur bei Abgängen bzw. Verlusten muss nachgefüllt werden und diese sind dann zu verbuchen.
Wir setzen in unserem Hause ausschließlich Feuerlöscher mit Pulver (Pulverlöscher) ein. Welcher THG-Faktor soll angenommen werden?
- In Pulverlöschern sind enthalten ein Löschpulver sowie ein Treibmittel. Letzteres verursacht die Treibhausgas-Wirkung.
- Suchen Sie nach der chemischen Formel oder Bezeichnung für das Treibmittel auf dem Löscher und googlen Sie nach dem entsprechenden Treibhausfaktor
Auswertung
Wie erhalte ich eine präsentationsfähige Ausgabe der Ergebnisse des Tools?
Das Tool gibt Ihnen die Ergebnisse in Form von Diagrammen aus, die Sie einfach in Ihre Präsentation kopieren können oder als Bilddatei exportieren können.
Wo finde ich nach Befüllen des VfU-Tools das Ergebnis CO2-Emissionen/Mitarbeiter?
Was ist der Unterschied zwischen Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based zu mit Scope 2 Market Based?
Der Unterschied ist bedingt durch Scope 2 Emissionen, also vor allem den Stromverbrauch (und evtl. bezogene Fernwärme). Der Location based Ansatz verwendet den ortsbasierten Durchschnittswert (z.B. für Deutschland) für die Emissionen. Der Market based Ansatz verwendet den marktorientierten Wert, als was Sie vertraglich von Ihrem Zulieferer geliefert bekommen. In der Regel liegt der Market based Wert tiefer, wenn Sie z.B. Ökostrom beziehen. In Ihrem Bericht sollten Sie möglichst beide Werte angeben.
Im Tabellenblatt 1,5 Grad Ziel erhalte ich negative (Prozent-)werte bei den Reduktionszielen. Was bedeuten diese?
Der Reduktionsbedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen den ScienceBasedTarget Vorgaben für eine 1,5 Grad kompatibele THG-Intensität und der aktuellen THG Intensität Ihres Instituts im Erfassungsjahr. Negative Werte zeigen Handlungsbedarfe auf, positive Werte signalisieren eine momentane (Über-)erfüllung des Ziels.
CO2e, CO2- Äquivalente und Treibhausgasemissionen, welchen Begriff sollte ich in meinem Bericht verwenden?
Gehen Sie zielgruppenorientiert vor. CO2e oder CO2-Äquivaltene wäre die präzise Einheit, für das allgemeine Publikum. Diese Fachbegriff sind allerdings weniger bekannt bzw. das „e“ irritiert vielleicht den ein oder anderen.
Der Oberbegriff THG-Emission (oder auch Treibhausgasemissionen) hingegen ist geläufiger. Allerdings weniger präzise, da Sie hier normalerweise die genauen SI-Angaben der einzelnen Treibhausgasemissionen angeben müssten, z.B. X t CO2, Y t Lachgas, usw.
Sie können in Ihren Berichten beide Begriffe verwenden, z.B. bei Tabellen den Begriff CO2e und im Fliesstext den Begriff THG-Emissionen. Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie in einem Satz oder einer Fußnote auch darauf hinweisen, dass Treibhausgas-Emissionen in metrischen Tonnen CO2e angegeben werden.
Kompensierung
Macht der Kauf von Zertifikaten überhaupt Sinn? Was passiert hier konkret?
„Alles was wirkt macht Sinn“, aber die Effektivität und (Kosten-) Effizienz sind auch relevant. Der Unterschied zwischen Emissionsminderungen (Offset) und Emissionsentnahmen (Removal) sollte auch berücksichtigt und verinnerlicht werden. Das Kompensieren von Emissionen ist außerdem immer nur ein „heilen“ von Schäden und sollte daher nur für Schäden angewendet werden, die nicht vermeidbar sind.
Ich habe alle Emissionen die ich mit dem VfU Kennzahlentool berechnet habe kompensiert. Bin ich jetzt klimaneutral / net zero / oä?
Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Ihre berechneten Emissionen ausgleichen! Das ist ein guter Schritt! Leider dürfen Sie sich jetzt (noch) nicht als net zero oder klimaneutral bezeichnen. Eine Definition was net zero im Finanzsektor bedeutet ist aktuell im Rahmen von Science based targets in der Entwicklung.
Es ist allerdings bereits heute bekannt, dass sich die größten Auswirkungen des Finanzsektors, und damit auch die von Ihnen, aus den Investitions- und Kreditvergabeaktivitäten (bekannt als Scope-3-Emissionen der Kategorie 15) ergeben. Um also net zero / klimaneutralität in Scope 1, 2 und 3 zu erreichen müssem Sie auch diese Emissionen berücksichtigen. Um diese „finanzierten Emissionen“ zu berechnen können Sie den PCAF Standard einsetzen. Der VfU bietet zusammen mit PCAF eine Regionalgruppe für deutschsprachige Finanzinstitute an, um diesen Standard zum Einsatz zu bringen.
Der im Tabellenblatt «Klimakompensation» erfasste Saldo der eingesetzten Emissionsreduktionszertifikate wird im Tabellenblatt „C2 – VfU Kennzahlen“ berücksichtigt, sodass mögliche verbleibende Emissionen und der Grad der Klimaneutralität in den Systemgrenzen der VfU Kennzahlen ausgewiesen wird.
Machen Sie in jedem Fall transparent unter welchen Systemgrenzen Sie sich als klimaneutralität bezeichnen und welche Scopes Sie berücksichtigen (z.B. Klimaneutral in Scope 1 & 2 oder Klimaneutral in den Systemgrenzen der VfU Kennzahlen). Machen Sie auch transparent wie viele Emissionen Sie ausgleichen und über welche Kompensationsmechanismen (Emissionsvermeidung oder Kohlenstoffbindung).
Das VfU Kennzahlentool deckt Scope 1 & 2 für Finanzinstitute in der Regel vollständig und Scope 3 teilweise ab (Scope 3.15 wird z.B. über den PCAF Standard abgedeckt).
Bitte Berücksichtigen Sie, dass diese Angaben für die betrieblichen Umweltkennzahlen gelten und damit einhergehend auf keinen Fall automatisch produktbezogene Aussagen getroffen werden können (wie z.B. „Produkt XYZ ist klimaneutral“).
Im Reiter C1 Results, letzten Zeile 7e) verbleibende Emissionen in Tonnen : weist dieser Wert den zu kompensierenden absoluten CO2 Wert aus (über alle Mitarbeiter), der durch Zertifikate noch kompensiert werden kann? Wieso wird der Wert in Zeile93, 7) Location based nicht mitberücksichtigt?
Location Based: Strommix aus deutschem Stromnetz.
Market Based: Spiegelt die Umweltleistung des eingekauften (Öko-)stroms wieder.
Nur der Market Based Mix wird bei Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass eine Vermeidung und Verringerung von THG-Emissionen immer vor möglichen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Der Wechsel des Stromversorgers, weg vom Durchschnittsmix, hin zu einem Ökostrom Anbieter, wird vom VfU als definitiv zumutbarer Schritt angesehen.
Ist die Waldpflanzung in Deutschland für Unternehmen als Kompensation angerechnet? Oder auf die Klimabilanz des Bundes eingezählt?
- Es ist zutreffend, dass Waldpflanzungen in Deutschland und der Schweiz an die Klimabilanz des jeweiligen Landes angerechnet werden.
- Die Anbieter entsprechender Zertifikate hinterlegen daher solche Projekte mit zusätzlichen Offset-Zertifikaten aus Entwicklungsländern. So gesehen ein doppelter Klimaschutz mit unterschiedlicher Anrechnung.
- Aber: Waldpflanzungsprojekte oder ähnliche landwirtschaftliche Bindung von CO2 (englisch Removals genannt), müssen nach einer Publikation von Greenpeace UK eine Fläche von bis zu zwei Mal der Fläche Indiens ausmachen, um substanziell zu den Klimazielen beizutragen. Technische Removals sind aus wirtschaftlichen und physikalischen Gründen nicht wettbewerbsfähig.
- Aus diesen Gründen sollte zunächst der Fokus auf die Vermeidung von Emissionen durch den globalen Ausbau erneuerbarer Energien gelegt werden. Removals werden später eine Priorität, aber es muss weiter an wettbewerbsfähigen Lösungen geforscht werden
Wie sieht der Markt der CO2-Kompensation aktuell aus? (Stand: Dezember 2022)
- Der Markt ist sehr transparent und gut entwickelt.
- Das Preisniveau der Kompensierung hängt ab von folgenden Faktoren: des Umfangs der zu kompensierenden THG-Emissionen, der verwendeten Technologie des Projekts, der Region bzw. des Landes des Projekts, des verwendeten Standards (z.B. Gold Standard oder VCS), ob es sich um Offset- oder Removal-Projekte handelt sowie der aktuellen Preissituation (in den letzten Jahren kontinuierlich steigend).
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