Liebe Mitglieder und Freund*innen des VfU,
an der letzten Sitzung des alten Bundestages im März wurden bekanntlich die Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur beschlossen. Weniger bekannt ist, dass dabei auch die Klimaneutralität bis 2045 ins Grundgesetz geschrieben wurde. Genauer gesagt, in Art. 143h Abs.1 S. 1 GG. „Damit findet erstmals nicht nur das „Klima“ ausdrücklich Eingang in das Grundgesetz. Auch das Ziel der „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ ist nunmehr im Text der Verfassung erwähnt, “, schreibt Dr. Mathias Honer von der Viadrina in Frankfurt (Oder). Wer sich aber auf ein einklagbares Recht auf Klimaneutralität freute, wird enttäuscht. „Die Auswirkungen der „Klimaneutralität“ in § 143h GG auf das Umweltverfassungsrecht bleiben nach alledem überschaubar: Macht der Bund von der neuen Kreditermächtigung Gebrauch, muss er die Mittel auch zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 einsetzen. Darüberhinausgehende Auswirkungen auf die Umweltverfassung bleiben aus“.
Welche Auswirkungen von den Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Bundesregierung auf die Nachhaltige Transformation ausgehen ist noch nicht bekannt. Bei Klima und Energie scheinen noch entscheidende Fragen offen, auch Ressortzuschnitte sind noch nicht abzusehen. Auf EU-Ebene haben die Omnibus-Pakete erstmal eine bremsende Wirkung für Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie weit die Regulierung in diesem Bereich zurückgenommen wird, ist angesichts der politischen Dynamik dabei noch nicht seriös abschließend zu beantworten – der Gegenwind für Sustainable Finance ist aber zumindest in den USA eine Orkanböe. Die USA sorgt weiterhin für Chaos in Außen- und Wirtschaftspolitik, auch dadurch stehen in der öffentlichen Diskussion noch stärker Rüstung und Verteidigung im Fokus – Die Frage drängt sich durch diese Entwicklung geradezu auf: Was bedeutet das für die Anstrengungen für die notwendige Transformation, Sustainable FInance und damit auch für die VfU-Mitglieder?
Klar ist, dass Klimakrise nicht weggeht, wenn man sie ignoriert – die wirtschaftlichen Folgen einer Erwärmung um 3 Grad hat bspw. BGC jüngst aufgezeigt allein deswegen sollte also auch für Finanzinstitute schon aufgrund der damit verbundenen Risiken weiter im Fokus stehen. Auch gibt es Einschätzungen, die die Bedeutung des Rückzugs der USA aus der Klimapolitik relativieren und aufzeigen, dass viele Länder an Ihren Klimazielen festhalten, die auf erhebliche Treibhausgasreduktionen einzahlen, auch in Deutschland gibt es Erfolge zu verbuchen. Konkret ergeben sich jedoch kurz- und mittelfristig entscheidende Probleme: Wie bekomme ich die notwendigen vergleichbaren ESG-Daten, die die CSRD liefern sollte? Wie überzeuge ich Retail-Anleger*innen, dass Nachhaltige Geldanlagen sich lohnen können? Wie kann ich effektiv finanzierte Unternehmen bei der Transformation unterstützen, wenn die ökonomischen Unsicherheiten steigen? Diesen Fragen haben wir uns auch in einem Strategie-Meeting des VfU-Vorstands und der Geschäftsstelle gestellt und Antworten darauf gesucht. Chancen, Risiken und Impacts sind die Kategorien, in denen sich der Business Case von Nachhaltigkeit im Kontext der Transformation auch für Banken materialisiert und so wird der VfU das Thema weiterhin mit voller Kraft bearbeiten, aber auch nicht die Weltlage außen vor lassen. Ansätze, was jetzt zu tun ist, wollen wir auch auf dem UNEP FI VfU Roundtable im Herbst besprechen. Details dazu folgen bald.
Was wir sonst so dieses Jahr vorhaben, erfahren VfU-Mitglieder auf der VfU Mitgliederversammlung. Sicherlich ein Schwerpunkt dieses Jahr: Die Umsetzung von Transitionsplänen: Mit dem erfolgreichen Kick Off zu Transitionsplänen haben wir im TechQuartier in Frankfurt schon begonnen, weitere Termine, die die einzelnen Schritte für Sustainable Finance Teams in den Finanzinstituten unterstützen sollen, werden folgen.
Darüber hinaus finden Sie wie gewohnt, eine weitere Auswahl an Initiativen, Gesetzen, und Publikationen zum ganzen Themenbereich Sustainable Finance, die wir Ihnen gerne zur Aufmerksamkeit bringen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre
Ihr VfU Team
In eigener Sache
Zum Schluss nochmal die Bitte um Feedback und Anregungen zu unserem Newsletter sowie um Hinweise und Meldungen aus Ihren Häusern für die nächsten Newsletter . Diese können Sie uns gerne jederzeit zusenden, an: info@vfu.de.