Über das VfU Kennzahlentool
Der Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) hat mit den VfU Kennzahlen einen Standard für die Bilanzierung von Umweltkennzahlen bei Finanzdienstleistern entwickelt, der international verbreitet ist.
Dieses Kennzahlen-System erfasst Stoff- und Energieflüsse, welche im laufenden Betrieb innerhalb eines Jahres von Finanzdienstleistern anfallen.
Die Anwendung dieser Tools ist kostenlos für die Berichterstattung von einzelnen Unternehmen. Es gilt der Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA). Jegliche weitere kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Nutzung des VfU Kennzahlen Tools finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Kategorien.
Zum Update auf die Version 2024
Wann wird das nächste Update des VfU-Kennzahlen-Tools zur Verfügung stehen?
Die neueste Version der VfU-Kennzahlen Version 2024 1.0 ist jetzt verfügbar. Sie können es hier bestellen.
Was können die VfU-Kennzahlen Version 2024 1.0? Wo ist der Unterschied zur Version 2022? Was kann das Tool besser, wo ist der Mehrwert?
Der Mehrwert hängt von Ihren Bedürfnissen ab, sie können, müssen aber noch nicht umsteigen. Die neuen Funktionen von VfU Kennzahlen 2024 sind:
- Update Cloud Computing bzw. Outsourcing von Rechenzentren
- Aktualisierung bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen
- Berücksichtigung und Aufteilung der Emissionen von Mietobjekten und vermieteten Flächen
- Einbezug, Aktualisierung und Vereinfachung des bisher eigenständigen Pendlerverkehrs-Tools
- CSRD und ESRS – Kompatibilität
- Signifikanzanalyse – Methode zur Identifikation der signifikanten Emissionsquellen
- Erweiterung der Emissionsquellen in Scope 3
- Berechnung von THG-Reduktionen durch typische Maßnahmen
- Aktualisierung der Treibhausgas-Umrechnungsfaktoren auf EcoInvent 3.10 mit Review durch das Öko-Institut
Wie lange kann man noch mit der Version 2022 arbeiten?
Die Version 2022 des Tools wird weiterhin kostenlos auf der VfU-Website zum Download für alle zur Verfügung gestellt.
Warum ist das Tool jetzt kostenpflichtig?
Für das Tool wird eine tragbare Gebühr eingeführt, weil a) die Anforderungen aus der nun geltenden Berichterstattungspflicht deutlich steigen und b) die Unterhaltskosten ebenfalls steigen (Lizenzgebühren für EcoInvent, externe Datenlieferanten und Prüfer, Geschäftsstelle und Unterhalt des Tools), sie befinden sich jährlich in einem substantiellen 5-stelligen Bereich.
Was zeichnet die jeweiligen 3 Preisvarianten aus? Welche Variante ist für welche Zielgruppe geeignet? Erläuterung des Preismodells
Erstmals wird ein Update des Tools nicht mehr kostenlos sein. Die Kosten der Version 2024 betragen in der Basisversion € 1.500, in der Stufe „Optimize“ € 2.500 und in der Stufe „Performance“ € 3.000. Informationen zu den Unterschieden zwischen den drei Paketen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wenn ein Update des Tools kommt, muss ich dann alles neu rechnen? Oder soll ich am Besten bis zur Veröffentlichung des neuen Tools warten?
- Nein, das müssen Sie nicht, Sie können mit der alten Version weiterarbeiten. Ihre Verbrauchsdaten der letzten Jahre sind transparent und konsistent. In den VfU-Kennzahlen haben sich die Emissionsfaktoren je nach Datenbankversion von EcoInvent geändert => Sie sollten aber in der Fußnote angeben, welche Version der VfU-Kennzahlen Sie für Ihre Berechnung verwendet haben.
- Die Unterschiede der THG-Faktoren zwischen den einzelnen VfU-Versionen sind in der Regel graduell. In erster Linie wirkt sich hier die Energiewende über die Jahre aus, d.h. fossile Energieträger nehmen auch in den Vorstufen ab.
- Dies muss aber nicht immer der Fall sein, neue EcoInvent-Versionen können auch zu höheren Emissionsfaktoren führen, weil bisher vernachlässigte Aspekte berücksichtigt wurden. Bei den VfU-Kennzahlen 2024 ist dies z.B. bei der Fernwärme der Fall, wo die Verteilverluste neu und höher berechnet und einbezogen wurden.
- Bei internem Bedarf, z.B. im Rahmen eines neu definierten THG-Minderungspfades oder einer neuen Zielperiode, können Sie Ihre Berechnungen und VfU-Versionen entsprechend anpassen.
- Wenn Sie die neuen Funktionalitäten der aktuellen Version nutzen möchten, können Sie diese auch zu Ihren bestehenden Berechnungen hinzufügen. Um die VfU-Kennzahlen 2024 nutzen zu können, müssen Sie jedoch entweder VfU-Mitglied sein oder die jährliche Nutzungsgebühr entrichten.
- Grundsätzlich sollten Sie Transparenz über die verwendeten VfU-Versionen und Ihre Annahmen schaffen.
Allgemein
Welche Version des VfU Tools ist die aktuelle? Und wo bekomme ich Updates?
Das Kennzahlentool VfU ist jetzt in der neuesten Version 2024 verfügbar. Sie können es hier bestellen.
Sie können aus Gründen der Kontinuität auch mit einer älteren Version arbeiten, z.B. weil Sie inmitten einer Zielperiode sind. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei passender Gelegenheit mit der neuesten Version des Tools zu arbeiten, da sie neue hilfreiche Funktionen hat, siehe separate Frage hierzu.
Wie kann ich eine konsistente Zeitreihenanalyse durchführen, wenn das VfU-Tool jährlich aktualisiert wird?
Das VfU Tool wurde in der Vergangenheit nicht jährlich aktualisiert, sondern alle 2 bis 4 Jahre. Wir empfehlen stets, die Methodik im Kontext neuer Zielperioden anzupassen und in der Fussnote zu erwähnen, welche VfU-Version verwendet wird.
Die Berechnung funktioniert nicht!
Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass einige Fehler regelmäßig zu falschen Ergebnissen führen. Überprüfen Sie daher bitte:
- Haben Sie die „Stammdaten“ korrekt eingegeben?
- Haben Sie hier insbesondere die Anzahl der Mitarbeitenden korrekt angegeben?
Erfahrungsgemäß kann das Problem in den meisten Fällen behoben werden.
Über die Datenbank "EcoInvent": woher bekommen sie die Emissionsintensität und wie die Qualitätssicherung erfolgt?
- EcoInvent ist eine Plattform von wissenschaftlichen und öffentlichen Institutionen, die eine der weltweit größten Datenbanken im Bereich Umweltbilanzierung.
- Qualitätssicherung wird dort über wissenschaftliche Methoden abgedeckt (Publikation der zugrundeliegenden Studien einzelne Prozesse, Critical und Peer Review, Beirat, etc.)
- Wir als Anwender und Nutzer der Faktoren können und wollen diese Prozesse nicht selbst bewerten und verlassen uns hier auf EcoInvent.
- EcoInvent wird jährlich aktualisiert, allerdings mit sektoralem oder inhaltlich unterschiedlichem Fokus. Nicht jedes EcoInvent-Update ist für die Prozesse, die in den VfU Kennzahlen verwendet werden, relevant.
- Der VfU hat zusätzliche Kontrollinstanzen integriert (sowohl für die Daten in der Datenbank, als auch die Auswahl der Daten die im VfU Tool verwendet werden).
- Die THG-Prozesse und -Faktoren werden seit vielen Versionen von einem spezialisierten Ökobilanz-Anbieter ausgewählt, seit 2022 von GreenDelta in Berlin.
- Seit der 2022er-Version haben wir zusätzlich als weitere Stufe ein externes Review der ausgewählten Prozesse durch das Ökoinstitut durchführen lassen –> Zum Gutachten.
Darf ich das VfU Kennzahlen Tool als Endanwender kostenlos nutzen?
- Bis zur VfU Kennzahlen Version 2022 war das Tool 20 Jahre lang für Endanwender kostenlos, Softwareanbieter waren schon bis dahin lizenzpflichtig. Mit der Ausweitung der Berichterstattungspflichten sind die Anforderungen an die Klimaberichterstattung gestiegen, welche in den VfU Kennzahlen 2024 zu vielen neuen Funktionen und Auswertungen führte, siehe die entsprechende Frage hierzu.
- Mit den VfU Kennzahlen 2024 Version August 2024 wird ein Gebührenmodell eingeführt, wobei unterschiedliche Pakete mit möglichen Zusatzleistungen angeboten werden. Sowohl für Endnutzer wie für Softwareanbieter ist die Nutzung zwingend kostenpflichtig. Beachten Sie hierzu die EULA, die in Handbuch und Excel-Tool sowie auf der Bestellseite verfügbar ist, sie ist Bestandteil der Lizenz.
- Für ordentliche Mitglieder des VfU bleibt die Nutzung des VfU Kennzahlen 2024 kostenlos.
Existiert eine OPDV-Freigabe für das Kennzahlentool?
Ob der Prozess zur Freigabe von Programmen in Sparkassen Organsationen vorliegt, die finale Entscheidung ob eine Programmfreigabe erforderlich ist, liegt bei der jeweiligen Sparkasse. Im Folgenden führen wir einige Punkte aus, die Ihnen eventuell helfen:
- Eine Umweltbilanz als solche taucht bislang nicht in der normalen Bilanz auf, die Vorgaben an die normale Bilanz, aus der eine Freigabepflicht entstehen würde, sollten bis zu einer Änderung dieser Sachlage nicht relevant sein.
- Ausschlusskritieren der OPDV 1/2015 noch gelten, auch wenn diese selber inzwischen aufgehoben ist. Nach diesen Regelungen unterliegen nur rechnungslegungsrelevante IT-Anwendungen (also wenn die Bilanz beliefert würde oder Rechnungen erstellt werden), bankfachliche IT-Anwendungen (also diejenigen, die zur Umsetzung einer speziellen Bankverordnung dienen) oder das Risikomanagement des Institutes steuern. Alle drei Faktoren sind unserer Meinung nach in einer Umweltbilanz Stand heute nicht sichtbar und wir gehen daher davon aus, dass eine Programmfreigabeverpflichtung dem Institut nicht extern auferlegt wird.
- Im Moment weder institutsinterne noch externe Vorgaben sichtbar sind, sollte im Moment eine Programmfreigabeverpflichtung nicht bestehen. Wichtig: Ein Institut kann natürlich davon abweichen. Da Sparkassen im Allgemeinen allerdings vermutlich versuchen, möglichst wenige Freigaben behandeln zu müssen, sollte dies eine Ausnahme sein.
Woher bekommen Sie die Datensätze / Emissionsfaktoren?
- Der größte Teil der Emissionsfakten stammen seit Beginn der VfU Kennkannzahlen aus der EcoInvent-Daten, der grössten Datenbank weltweit zu Ökobilanzprozessen.
- Hinzu kommen einzelne Emissionsfaktoren, die von Behörden publiziert werden, z.B. zu Länderstrommixen.
Gibt es eine Möglichkeit im VfU Tool mehrere Jahre gegenüberzustellen? Oder eine andere Form der Verlaufsbetrachtung durchzuführen?
- Das VfU-Kennzahlen-Tool richtet sich zunächst an Einsteiger in die Klimabilanzierung. Aus diesem Grund ist das Tool einfach in Excel aufgebaut und war bis zur Version 2022 kostenfrei erhältlich.
- Es gibt daher keine Verknüpfung zu vorgelagerten Templates oder integrierte Aggregation von Einzelstandorten. Die Auswertung mehrerer Standorte oder Jahre ist nicht möglich. Grundsätzlich rechnen Sie mit dem Tool ein System für ein Geschäftsjahr.
- Auch mit der Version VfU Kennzahlen 2024 verbleibt das Tool eine vergleichsweise günstige Lösung. Alternativ gibt es auf dem Markt Software, die die Integration von mehreren Standorten und Jahren ermöglicht, aber mit deutlich höheren Kosten und Lizenzgebühren verbunden ist.
Ich kann das Tool nicht benutzen, da die Tabellenblätter geschützt sind. Wo finde ich das Passwort?
- Für die normale Nutzung des Tools benötigt man keine Passwörter
– in der Regel alle weißen Zellen freigegeben sind und alle farbigen Zellen geschützt sind. - Blattschutz dient insbesondere dafür, dass die Formeln nicht abgeändert werden, was die Ergebnisse der Berechnung kompromittieren und die Übereinstimmung mit dem Standard gefährden könnte.
- Mit den VfU Kennzahlen 2024 sind einige Arbeitsmappen besonders geschützt und sollen nicht mehr von Nutzern geändert werden.
- Falls Änderungen vornehmen wollen => schreiben Sie an kennzahl@vfu.de. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ganz genau wissen, was Sie ändern oder anpassen möchten und welche Auswirkungen diese Anpassungen haben.
Warum wird die Verpflegung der Mitarbeitenden (Mahlzeiten und Getränke) in firmeneigener Cafeteria/Kantine nicht berücksichtigt? Wie könnte man dies Berücksichtigen?
- Grundsätzlich sind sie frei zu bilanzieren was Sie möchten und was für Ihr Unternehmen wesentlich ist.
- Die Bilanzierung einzelner Nahrungmittel ist sehr komplex (Herkunft der Produkte, Anbaumethoden, Zusammensetzung der Gerichte o.ä.).
- Standard-/Richtwerte können aus diversen Tools und Rechnern im Internet gezogen werden.
- Der Stromverbrauch einer Cafeteria oder einer Kantine wird i.d.R. bereits in ihrem Stromverbrauch enthalten sein.
- Nicht jeder Finanzdienstleister hat eine Kantine, dies führt zu Abgrenzungsfragen. Die VfU Kennzahlen konzentrieren sich auf betriebliche Kernprozesse.
Stammdaten & Systemgrenzen
Was genau ist mit „Systemgrenzen“ gemeint? Und wofür benötige ich diese?
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Die Systemgrenzen einer jeglichen Umwelt- oder Klimabilanz beschreiben die Grenzen des untersuchten Systems, Produkts oder Unternehmens. Sie müssen vor jeder derartigen Studie festgelegt werden. Für die Anwender der VfU Kennzahlen ist dieser wichtige Schritt bereits erfolgt, sie werden definiert durch die im Tool abgefragten Stoff- und Energieflüsse und Bezugsgrössen sowie die darin enthaltenen Auswertungen.
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Der Teil „Systemgrenzen“ im Tabellenblatt „Stammdaten“ dient zur Präzisierung Ihrer unternehmensspezifischen Systemgrenzen:
a) einerseits für Ihre NachfolgerInnen als eine Beschreibung des erfassten Systems
b) für die Eingabe der erfassten Mitarbeiterzahlen im Gesamtsystem und die einzelnen Datenkategorien -> Für welches System gelten die Daten, die Sie im Excel-Tool und in den einzelnen Kategorien / Tabellenblättern eingeben?
Bezüglich der Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten, ist hier ein Durchschnittswert oder der Stand zum 31.12. zu verwenden?
- Es ist der Jahresendwert, analog zur Finanzberichterstattung. Wichtig ist, dass nur ein FTE-Wert in der Unternehmenberichterstattung verwendet wird.
- Falls es unterjährig grosse strukturelle Veränderungen gab, z.B. Erwerb, Verkauf oder Schliessung von substantiellen Unternehmensteilen, ist ohne eine differenzierte Berichterstattung angebracht, die erläutert wird.
Wie verrechne ich Auszubildende auf Vollzeitäquivalente?
Am besten richten Sie sich nach den Angaben in der Finanzberichterstattung. Abweichungen zwischen Finanzberichterstattung und Nicht-Finanzieller Berichterstattung sollten nicht vorhanden sein, was die Mitarbeitendenzahl angeht.
Was muss ich bei Gesamtanzahl Mitarbeitende eintragen? Und warum muss ich für Strom usw. noch einmal die Anzahl Mitarbeitende eintragen?
- Die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden wird, wie alle anderen Angaben zu den Mitarbeitenden, immer in Vollzeitäquivalenten (FTE) bzw. Vollzeitäquivalente / Mitarbeiterkapazität (MAK) angegeben. Die Gesamtzahl umfasst alle Mitarbeitenden der bilanzierenden Organisation unter Berücksichtigung der Systemgrenzen.
- Für die Teilsysteme Strom, Wärme etc. kann eine separate Anzahl Mitarbeitende (in FTE / MAK) angegeben werden. Bei vollständiger Erfassung des Gesamtverbrauchs innerhalb der Systemgrenzen entspricht diese Anzahl der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Ist jedoch nur die Erfassung eines Teilsystems möglich, so kann durch die Angabe der Anzahl Mitarbeitende dieses Teilsystems auf den Verbrauch der gesamten Organisation hochgerechnet werden.
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- Beispiel: Ihre Organisation umfasst 100 FTE in zwei Filialen. Es kann jedoch nur der Stromverbrauch der 50 Mitarbeitenden in der 1. Sie geben im Tool eine „Gesamtanzahl Mitarbeitende“ von 100 und eine „Anzahl Mitarbeitende für Strom“ von 50 ein. Das Tool rechnet nun den Stromverbrauch der 50 Mitarbeitenden auf den Stromverbrauch der 100 Mitarbeitenden beider Filialen hoch.
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Wie soll ich mit verschiedenen Standorten und unterschiedlichen Versorgern umgehen? Wie soll ich die Daten in das Tool eingeben?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Sie konsolidieren zunächst die Daten und Verbräuche aller Standorte in einer separaten Exceltabelle und geben dann die aggregierten Daten dann in das VfU-Kennzahlentool ein.
b) Sie füllen für jeden Standort eine eigenes Excel-Tool aus und aggregieren die Umweltkennzahlen aufgrund der Einzelergebnisse. Dies hat den Vorteil, dass sie für jeden einzelnen Standort eine eigene VfU-Kennzahlen Bilanz haben.
Wenn ich Daten weg lasse oder wenn Daten fehlen wird meine Bilanz scheinbar besser. Ist das zulässig?
- Daten wegzulassen ist, wie in der Finanzbuchhaltung, auch in der Klimabilanzierung nicht zu empfehlen, insbesondere in der Zeit der verpflichtenden Berichterstattung. Grundsätzlich sollten Sie nach dem Vorsichtsprinzip vorgehen und im Zweifelsfall Verbrauchsdaten mit schlechter Datenqualität lieber überschätzen.
- Sie können aber schrittweise vorgehen und sich zunächst auf die größten Faktoren wie z.B. Energieversorgung und Geschäftsverkehr konzentrieren, dann sind Sie auch insgesamt meist vergleichbar mit anderen Instituten. Zwingend ist dies zu deklarieren.
- Die VfU Kennzahlen erlauben in allen Datenkategorien die Hochrechnung, d.h. Sie erheben z.B. grosse Standorte und rechnen die kleineren Standort zunächst hoch. Nach ca. drei Jahren sollten Sie ein Gesamtsystem abdecken können.
- Sie können in Kategorien mit weniger Emissionen mit Stichproben und Hochrechnungen arbeiten -> z.B. die Kosten für die Abfallentsorgung und / oder die Häufigkeit der Anfallenden Abfall-Container Leerungen.
- Im Zweifelsfall, bei unklarer Datenlage, sollten Sie vom Worst-Case-Szenario ausgehen. Das wäre z.B. beim Abfall Beispiel, dass Sie davon ausgehen, dass alle Container die geleert werden bei jeder Leerung randvoll waren.
- Wichtig ist, dass man begründen kann und berichtet, was man erfasst oder nicht erfasst und wo man seine Erfassungsgrenzen zieht.
Muss ich nur eine Filiale / die Hauptfilale bilanzieren oder alle?
- Die Methodik der VfU Kennzahlen ermöglicht Ihnen, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Sie können in die Klimabilanzierung einsteigen, indem sie zunaächst die Hauptgebäude erfassen und bilanzieren. Die kleineren, nicht erfassten Filialen können Sie anhand der FTE-Zahl hochrechnen.
- Grundsätzlich streben die VfU-Kennzahlen immer die Bilanzierung eines 100 %-Systems an, daher die Hochrechnungsfunktion.
- Zu einem späteren Zeitpunkt können sie die Datenerfassung auf kleinere Teilsysteme ausweiten.
- Allerdings, sind sie auch dort Eigentümer und in Kontrolle der Haustechnik, stehen Sie in der Verantwortung, diese auf Netto-Null zu senken. In solchen Fällen eher früher als später bilanzieren.
Wer ist hier als Datenlieferant zu nennen? Die Personalabteilung z.B.? Warum soll hier eine E-Mail-Adresse angegeben werden?
Dient als interner Vermerk => für interne Dokumentation der Datenquelle, auch für externe Prüfer und zukünftige Mitarbeitenden, die diese Aufgabe übernehmen.
Wofür verwendet das Tool die Bezugsgrößen weiter (Flächenangaben, ökonomische und ökologische Bezugsgrößen)? Brauchen wir das?
- In der neuen Version 2024 des Tools sind neue spezifische Bezugsgrößen integriert. Sie werden nicht für die Hochrechnung verwendet, da bleibt es bei den VZÄ / FTE als Bezugsgrösse.
- Die Flächenangaben spielen werden in der Arbeitsmappe C8 zur Berechnung von Absenkungszielen benötigt.
- Die ökonomische Bezugsgrößen, insbesondere die Nettoeinnahmen, werden für Auswertungen in der Arbeitsmappe C3 – Resultate CSRS benötigt.
- Bei den ökologische Bezugsgrößen wird nach den Scope 1, 2 und 3 – Emissionen des Basisjahres gefragt. Dies wird u.a. für die Simulation von Massnahmen in der Arbeitsmappe C9 benötigt.
Strom
Wir erzeugen Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen. Wie gehen wir mit dem Eigenverbrauch und dem ins Netz eingespeisten PV-Strom um?
- Beim PV-Eigenverbrauch: Verbrauchsdaten im Blatt Strom „Solarkraftwerken (Photovoltaik): Eigenproduktion“ eingeben.
- Wenn Sie den produzierten Strom nicht verbrauchen, sondern im Netz einspeisen -> die resultierenden Ökostrom Zertifikate verkauft Ihr Energieanbieter an Dritte, die ihrerseits Ökostrom aus dem Netz beziehen wollen. -> Es gäbe also eine Doppelzählung, daher darf die Einspeisung von PV-Strom keinen Einfluss auf Ihre VfU Kennzahlen haben.
Unser Lieferant sagt, dass der Strom komplett klimaneutral ist. Wie muss ich das ins Tool eingeben?
- Siehe hierzu das Kapitel „CO2 = Null?“ im Handbuch der VfU Kennzahlen. Die Aussage des Lieferanten ist problematisch.
- Bilanzieren Sie den Strom mit der Qualität des Lieferanten und fragen Sie den Lieferanten:
a) wie es mit den Vorstufen in Scope 3.3. aussieht und
b) falls diese kompensiert werden, wieviele Tonnen genau und mit welchen Zertifikaten dies erfolgt.
c) tragen Sie diesen Wert in der Arbeitsmappe Klimakompensation ein.
Warum wird der Strom von externen Dienstleistern mittlerweile gesondert erfasst? Und wie kann ich dies bezüglich vorgehen?
- Für Finanzinstitute, die ihre IT-Dienstleistungen auslagern (Cloud, externe Rechenzentren etc.), ist es notwendig, diese Dienstleistungen separat zu betrachten, um eine möglichst vollständige Umwelt- und Treibhausgasbilanz zu erhalten.
- Sie verlagern mit dem Outsourcing Ihre Emissionen aus dem Stromverbrauch in Scope 2 (plus deren Vorstufen) in Scope 3.1.
- Der CSRD / ESRS erwartet explizit die Berichterstattung von Strom aus Rechenzentren bzw. Cloud-Computing. Dies werden auch die Anbieter spüren mit vermehrten Anfragen ihrer Kunden nach Emissionsdaten.
Wo erfasse ich den extern geladenen Strom der Hybridflotte?
- Seit der Version 2022 des VfU-Kennzahlentools VfU werden Plug-in-Hybridfahrzeuge berücksichtigt, in der Version 2024 wurde diese Funktion noch erweitert auf Diesel-Hybrid-Fahrzeuge.
- In der Tabelle „Geschäftsverkehr“ tragen Sie bei Hybrid-Fahrzeugen den verbleibenden Benzin- und/oder Dieselverbrauch in Litern sowie interne UND externe Ladungen ein.
Seit dem letzten Jahr verwenden wir ausschließlich Ökostrom. Wie kann dieser ausgewiesen werden, wenn keine detaillierte Aufstellung durch den Stromanbieter geliefert wird?
- Dieses Problem ist bekannt, weswegen seit den VfU Kennzahlen 2024 neue eine Stromqualität „Ökostrom unbekannter Herkunft“ enthalten ist, die einen solchen Ökostrom simuliert.
- Wechseln Sie auf die neue Version 2024, dann ist das Problem für sie gelöst. Falls Sie noch mit früheren Versionen arbeiten, verbuchen Sie die Strommenge z.B. unter „Strom aus Biomasse“. Diese Qualität hat die – vergleichsweise – höchsten Emissionsfaktor unter den erneuerbaren Energien und überschätzt vermutlich die effektiven Emissionen, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.
- Setzen Sie den Lieferanten unter Druck und verlangen Sie eine transparente Deklaration des Strommixes. Steter Trophen hölt den Stein.
Wie berücksichtigt das Tool die eingespeiste PV-Energie?
- Wenn Sie Photovoltaikstrom ins Netz einspeisen, erhalten Sie in der Regel eine Vergütung. Sobald die ökologische Qualität verkauft wurde, steht sie Ihnen selbst nicht mehr zur Verfügung, sondern wird vom Käufer dieses Stroms beansprucht. Sie kann nicht doppelt auch in Ihrer Bilanz angerechnet werden.
- Eine ähnliche Situation entsteht, wenn Sie in einen Solarpark finanziell investieren. Auch wenn dieser Solarpark Ökostrom erzeugt, der ins Netz eingespeist wird, wird der Strom von anderen Kunden genutzt. Das finanzielle Investment allein berechtigt Sie nicht, diesen Strom vollständig Ihrer eigenen CO₂-Bilanz gutzuschreiben. Sie müssten den Strom anteilig selbst nutzen, um ihn bilanzieren zu können.
- Wenn Sie selbst produzierten Photovoltaikstrom direkt für den Eigenverbrauch nutzen (z. B. auch durch Speicherung in Batterien), können Sie diesen Strom in Ihrer Bilanz berücksichtigen.
Home Office
Müssen Mitarbeitende die im Home Office arbeiten bei der Erfassung der Mitarbeitenden (z.B. Strom) abgezogen werden?
Nein, denn dann würde der Stromverbrauch im Büro wieder hochgerechnet. Der von den Zählern abgelesene Stromverbrauch in der Filiale bleibt korrekt erfasst, egal wie viele Mitarbeitende vor Ort, auf Geschäftsreise oder im Home Office sind.
Wärme
Ist bei der Angabe „Erdgas“ der komplette Verbrauch einzutragen – also auch der Erdgasverbrauch, der bei der Kraft-Wärm-Kopplung anfällt?
- Siehe hierzu das seit den VfU-Kennzahlen 2022 verfügbare Arbeitsblatt „Kraft-Wärme-Kopplung“. Eine Doppelzählung des gesamten Erdgasverbrauchs ist zu vermeiden. Es ist jedoch möglich, dass es Standorte mit BHKW und Standorte, die Erdgas nur zum Heizen verwenden, gibt. Diese Verbräuche müssen getrennt erfasst werden.
Wo ist die Eigenproduktion aus BHKW-Anlagen einzutragen? Ist die Zuordnung als gemischter Strom aus meist verwendeten/gelieferten Stromquellen richtig?
Siehe hierzu die seit den VfU Kennzahlen 2022 vorhandene Arbeitsmappe zu „Kraft-Wärme-Kopplung“ und das entsprechende Kapitel im Handbuch.
Wir beziehen seit letztem Jahr Co2-neutrales Erdgas (durch Zertifikate) von den Stadtwerken. Wie ist dies im Tool zu erfassen?
- Siehe hierzu das Kapitel „CO2 = Null?“ im Handbuch der VfU Kennzahlen. Die Aussage des Lieferanten ist problematisch.
- Bilanzieren Sie den Erdgas im VfU Tool und fragen Sie den Lieferanten:
a) wie es mit den Vorstufen in Scope 3.3. aussieht und
b) falls diese kompensiert werden, wieviele Tonnen genau und mit welchen Zertifikaten und Technologien die Kompensation erfolgt.
c) Diesen Wert in Tonnen können Sie dann in der Arbeitsmappe „C4 – Klimaschutzzertifikate“ eintragen.
Wie kann Wärme aus eigener Geothermieanlage erfasst werden?
- Es gibt zwei Hauptarten von Geothermie, die sich in Technik und Anwendung unterscheiden: Oberflächennahe Geothermie und Tiefengeothermie.
- Oberflächennahe Geothermie aus 150 – 300 Meter Tiefe: Die Wärmegewinnung kann nur indirekt gemessen werden, indem der Stromverbrauch der Wärmepumpe und ihre Effizienz betrachtet werden.
- Tiefengeothermie aus 3′ – 4’000 Meter Tiefe wie beispielsweise in München: Hier ist die direkte Messung der gelieferten Wärme für ein Fernwärmenetz in Form von warmen Wasser möglich.
Mietobjekt
Bei der Erhebung von Energie-Verbräuchen ist bei uns nun die Frage aufgekommen, ob wir diese rein auf das Haus - sprich die Verbräuche der Bank - oder auf unsere Gebäude (inkl. vermieteter Bestände) beziehen.
Grundsätzlich ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:
- a) Indirekten Investments in Immobilien im Kapitalmarkt, diese fallen unter Finanzierte Emissionen gemäss Scope 3.15. Siehe hierzu die PCAF-Arbeitgruppe DACHLI des VfU
- b) gemieteten Objekten
- c) eigenen Objekten mit ausschliesslicher Nutzung durch das Institut
- d) eigenen Objekten mit gemischter Nutzung, z.B. durch Untervermietung von frei gewordenenn Flächen.
- Für die Fälle b, c und d können ab den VfU Kennzahlen 2024 die Verbräuche unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Scope 1, 2 und 3 verteilt werden, siehe hierzu die neue Arbeitmappe „A6 – Mietobjekte“ sowie das entsprechende Kapitel im Handbuch.
Werden Wohnungen in die investiert wird (Neu-/Bestandsimmobilien als Eigen-Anlage), bei der Emissionserfassung berücksichtigt?
- Bei indirekten Immobilieninvestitionen am Kapitalmarkt handelt es sich um finanzierte Emissionen nach Scope 3.15. Hierzu siehe die PCAF-Initiative und die Arbeiten der PCAF/VfU Arbeitsgruppe DACHLi.
- Bei direkten Immobilienanlagen und/oder gemischten Nutzung: siehe hierzu in den VfU Kennzahlen 2024 die neue Arbeitsmappe „A6 – Mietobjekte“ und die Ausführungen hierzu im Handbuch.
- Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer in der Verantwortung für die Haustechnik und die Absenkung auf Netto-Null. Eine Übertragung der Emissionen von vermieteten Objekten an die Mieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kann man beim Stromverbrauch auch den Verbrauch der vermieteten Wohnungen über den Geschäftsstellen hinzuzählen oder muss dieser herausgerechnet werden?
- Bei vermieteten Wohnungen kennen Sie deren Stromverbrauch gar nicht, denn die Mieter haben einen eigenen Zähler.
- Allenfalls der Allgemeinstrom der Haustechnik verbleibt auf Ihren Zählern, aber da haben Sie ja auch die Kontrolle.
Abfall
Warum gibt es zu Abfällen, die recycelt werden keinen Umrechnungsfaktor?
- Die Beobachtung ist richtig, die Recyclingabfälle sind zu erfassen, aber führen zu keinen Treibhausgas-Emissionen.
- Diese Regelung ist eine schon lange praktizierte Konvention der Ökobilanzierung.
- Die Emissionen im Recyclingprozess fallen zwar an, aber werden dem Verwender des Rezyklats zugeordnet und nicht dem Lieferanten des Recyclingabfalls.
- Somit wird eine Doppelzählung vermieden und gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, möglichst viele Abfälle dem Recycling zuzuführen.
Ist sämtlicher EDV-Schrott ohne weitere Differenzierung in kg zu erfassen? Gilt dies auch für Leuchtstoffröhren?
Leuchtstoffröhren sind wohl kein EDV-Schrott, da dort keine „Elektronische Daten Verarbeitung“ stattfindet.
Wie erfasse ich die Abfallentsorgung, wenn ich nicht genau weiß, ob das Entsorgungsunternehmen recycelt, verbrennt oder deponiert?
Fragen Sie den Hausdienst, die Logistik oder die kommunale Entsorgungsanbieter, diese können Ihnen weiterhelfen.
Wir haben für das Restaurant zur Verpflegung der Mitarbeitenden einen Caterer. Müssen wir die Abfälle die aus dem Restaurantbetrieb anfallen in der CO2-Bilanz unseres Hauses erfassen oder muss diese der Caterer in seiner Bilanz erfassen?
- Ein großer Teil der Abfälle im Restaurantbetrieb besteht aus Lebensmittelresten, die häufig weiterverwertet werden oder über Ölabscheider in Altölverwertungssysteme gelangen. Diese Abfälle haben in der Regel als Rezyklate weder in der eigenen noch in der Bilanz des Caterers eine signifikante Auswirkung auf die Treibhausgasbilanz.
- Die konkrete Erfassung hängt stark von der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ab. Häufig stellt der Finanzdienstleister die gesamte Infrastruktur (Küche, Geräte, Entsorgung) bereit, während der Caterer lediglich Personal und Lebensmittel einbringt -> Energie- und Abfallverbräuche laufen dann häufig über die Zähler des Hauses bzw. werden durch den internen Hausdienst entsorgt. Alternativ kann der Caterer für bestimmte Bereiche oder Aufgaben verantwortlich sein.
- Im Sinne eines effizienten Energiemanagements ist es sinnvoll, die energetischen Systeme des Restaurants und der restlichen Infrastruktur des Hauses voneinander zu trennen. Eine sinnvolle Maßnahme ist die Installation separater Zähler, um den Verbrauch des Restaurants unabhängig zu erfassen.
Verkehr
Sollen Emissionen für Anreise unserer Dienstleister und Berater mit aufgenommen werden?
- Im Prinzip haben Sie die Freiheit, ihre Berichterstattung soweit auszuweiten, wie es für Ihr Institut „wesentlich“ oder „signifikant“ ist, insbesondere im Scope 3, wozu diese Kategorie gehören würde.
- Mit den neuen VfU Kennzahlen 2024 steht Ihnen eine Methodik zur Verfügung, um die Wesentlichkeit solcher Fahrten von Dienstleistern zu prüfen und darüber zu entscheiden.
- Es geht nicht nur um die Höhe solche Scope 3 – Emissionen, sondern auch z.B. um den Einfluss, diese auf Netto-Null bis 2050 zu senken.
- Aus der Erfahrung nach sind solche Emissionen im Vergleich zum Geschäftsverkehr nicht so relevant, aber das muss nicht für jedes Institut gelten.
Kann ich geschäftliche Bahnreisen auch mit einem Durchschnittswert rechnen? Wie sind die Bahnkilometer zu berechnen? Gibt es hier ein Tool oder hilfreiche Erfahrungswerte aus der Praxis?
- Eine Abschätzung mit einem Durchschnittswert ist eine mögliche Lösung. Verwenden Sie hierbei im Internet verfügbare, aktuelle Faktoren. Wegen der Inflation ändern sich diese laufend und hängen vom OeV-Anbieter ab, weswegen das VfU-Tool keine Faktoren zu THG/km anbietet.
- Führen Sie eine Stichprobe von einigen Monaten durch und führen Sie dann eine Hochrechnung durch.
- Verwenden Sie die von der Buchhaltung bearbeitete Reisekostenabrechnung und schätzen Sie die zurückgelegte Strecke.
- Vergleichen Sie mit Ihren Peers und schätzen Sie daraus z. B. die durchschnittlich gefahrenen km auf einer „ähnlichen“ Strecke. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Größe, Standort, Region der vergleichenden Peers.
- Beachten Sie Themen wie Pauschale Bahntickets, z.B. das 49-Euro Ticket
Sind im Datenblatt Geschäftsverkehr unter Scope 3 "Fahrten von Lieferanten und Kurieren" auch die Fahrten vom Geldtransportunternehmen zu erfassen, vom Lieferanten des Büromaterials, vom Lieferanten der Werbemittel etc.?
- Sie können eine Schätzung der Fahrten vornehmen. Wenn sich im Vergleich zum sonstigen Verkehrsaufkommen nur geringe Strecken ergeben, kann man darauf verzichten.
- Dabei sollten Sie beachten: Standort der Lieferanten, gefahrene Entfernung, Häufigkeit, etc. Daraus können Sie eine Schätzung der Fahrten vornehmen. Wenn sich im Vergleich zum sonstigen Verkehrsaufkommen nur geringe Strecken ergeben, kann man darauf verzichten.
- Geldtransportfahrten werden bei Banken häufiger berücksichtigt, weil sie die Liquiditätsversorgung elementare Aufgabe von Banken ist. Ob dies zukünftig im Zuge der Digitalisierung von Zahlungen so bleibt, wird sich zeigen.
Auswertung
Ist abzusehen, ob der ESRS-Standard die Messung von CO2 inkl. von Angaben zu Scope 3 (Mitarbeiter- Mobilität und finanziertes Volumen) erfordert?
- Das trifft zu, der ESRS-Standard erfordert die Berichterstattung von Scope 3 – Emissionen, macht aber die Einschränkung, dass diese „signifikant“ sind.
- Dies ist einer der wesentlichen Neuerungen der VfU Kennzahlen 2024. Das aktualisierte Tool bietet neue Funktionen, um zusätzliche Scope 3 – Kategorien zu erfassen, aber gleichzeitig anhand eine neuen Methode zu ermitteln, ob diese Emissionen wirklich signifikant sind.
- Scope 3.15 zu den finanzierten Emissionen gehört gewiss zur zukünftigen Berichterstattung. Diese Kategorie ist aber nicht in den VfU-Kennzahlen enthalten, sondern wird durch PCAF und beim VfU durch die PCAF/VfU Arbeitsgruppe DACHLI abgedeckt.
- Es genügt nicht, über andere Scope 3 – Emissionskategorien zu berichten, nur weil sie messbar sind, sie müssen auf Signifikanz gemäss den Kriterien des GHG-Protokolls geprüft werden. Hierbei helfen die VfU Kennzahlen 2024.
Resultate ESRS
Aufgrund der Signifikanzanalyse fallen dann aber ggf. einige betrieblichen Scope 3-Emissionen beim CSRD-Bericht raus. Das würde bedeuten, die Resultate VfU und die Resultate ESRS stimmen im Bereich der betrieblichen Emissionen nicht überein. Ist das richtig so?
- Mit den VfU-Kennzahlen 2024 trennen wir zwischen zwei Perspektiven, wie im Handbuch beschrieben, der Steuererungs-/Managementperspektive und der Berichterstattungsperspektive.
- Management- und Steuerungsperspektive mit den VfU-Kern-Kennzahlen: Diese Perspektive konzentriert sich auf zentrale Umweltkennzahlen, die direkt steuerbar sind. Sie entspricht weitgehend den früheren Ansätzen und berücksichtigt Emissionen aus betrieblichen Aktivitäten wie Energieverbrauch und Abfälle.
- Berichterstattungsperspektive: Hier wird die Signifikanz von Emissionsquellen bewertet, was zu einem Ausschluss nicht relevanter Kategorien führen kann. Diese Perspektive ist relevant im Kontext von Scope-3-Emissionen und den erweiterten Berichterstattungsanforderungen aus ESRS insbesondere für signifikante Scope 3 – Kategorien.
- Die Signifikanzanalyse berücksichtigt sieben Kriterien aus dem GHG-Protokoll. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Emissionen als nicht signifikant eingestuft und aus der Berichterstattung ausgeschlossen. Beispiel: Papierverbrauch und Abfallmengen könnten aufgrund von Digitalisierungseffekten als wenig relevant eingestuft werden, bleiben jedoch ein Thema des operativen Umweltmanagements.
- Kleinere Emissionen dürfen nicht ignoriert werden, da sie für das operative Management und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wichtig bleiben.
- Die neue Perspektive ermöglicht es, Berichterstattung und operative Steuerung klarer voneinander zu trennen, erfordert jedoch eine sorgfältige Umsetzung, um Missverständnisse zu vermeiden
Kompensation
Was genau ist „Emissionsvermeidung“ und „Kohlenstoff-Bindung“? Sind diese Daten von den Unternehmen in der Wertschöpfungskette konkret zu erfragen?
- Siehe hierzu die Ausführungen im Handbuch im Kapitel „Klimaschutzprojekte“.
- Diese Kompensationsprojekte erfolgen i.d.R. nicht in Ihrer Wertschöpfungskette, sondern durch eigenständige Kompensationsprojekte in entsprechenden Zertifikaten.
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