VfU Kennzahlen - Frequently Asked Questions

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Nutzung des VfU Kennzahlen Tools

Über das VfU Kennzahlentool

Der Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) hat mit den VfU Kennzahlen einen Standard für die Bilanzierung von Umweltkennzahlen bei Finanzdienstleistern entwickelt, der international verbreitet ist.

Dieses Kennzahlen-System erfasst Stoff- und Energieflüsse, welche im laufenden Betrieb innerhalb eines Jahres von Finanzdienstleistern anfallen.

Die Anwendung dieser Tools ist kostenlos für die Berichterstattung von einzelnen Unternehmen. Es gilt der Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA). Jegliche weitere kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.

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Zum Update auf die Version 2024

Wann wird das nächste Update des VfU-Kennzahlen-Tools zur Verfügung stehen?

Die neueste Version der VfU-Kennzahlen Version 2024 1.0 ist jetzt verfügbar. Sie können es hier bestellen. 

Was können die VfU-Kennzahlen Version 2024 1.0? Wo ist der Unterschied zur Version 2022? Was kann das Tool besser, wo ist der Mehrwert?

Der Mehrwert hängt von Ihren Bedürfnissen ab, sie können, müssen aber noch nicht umsteigen. Die neuen Funktionen von VfU Kennzahlen 2024 sind:

  • Update Cloud Computing bzw. Outsourcing von Rechenzentren
  • Aktualisierung bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen
  • Berücksichtigung und Aufteilung der Emissionen von Mietobjekten und vermieteten Flächen
  • Einbezug, Aktualisierung und Vereinfachung des bisher eigenständigen Pendlerverkehrs-Tools
  • CSRD und ESRS – Kompatibilität
  • Signifikanzanalyse – Methode zur Identifikation der signifikanten Emissionsquellen
  • Erweiterung der Emissionsquellen in Scope 3
  • Berechnung von THG-Reduktionen durch typische Maßnahmen
  • Aktualisierung der Treibhausgas-Umrechnungsfaktoren auf EcoInvent 3.10 mit Review durch das Öko-Institut

Wie lange kann man noch mit der Version 2022 arbeiten?

Die Version 2022 des Tools wird weiterhin kostenlos auf der VfU-Website zum Download für alle zur Verfügung gestellt.

Warum ist das Tool jetzt kostenpflichtig?

Für das Tool wird eine tragbare Gebühr eingeführt, weil a) die Anforderungen aus der nun geltenden Berichterstattungspflicht deutlich steigen und b) die Unterhaltskosten ebenfalls steigen (Lizenzgebühren für EcoInvent, externe Datenlieferanten und Prüfer, Geschäftsstelle und Unterhalt des Tools), sie befinden sich jährlich in einem substantiellen 5-stelligen Bereich.

Was zeichnet die jeweiligen 3 Preisvarianten aus? Welche Variante ist für welche Zielgruppe geeignet? Erläuterung des Preismodells

Erstmals wird ein Update des Tools nicht mehr kostenlos sein. Die Kosten der Version 2024 betragen in der Basisversion € 1.500, in der Stufe „Optimize“ € 2.500 und in der Stufe „Performance“ € 3.000. Informationen zu den Unterschieden zwischen den drei Paketen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis

Muss bei einem Update des Tools die Berechnung erneut durchgeführt werden, oder ist es besser, bis zur Veröffentlichung der neuen Version zu warten?

  • Nein, das müssen Sie nicht, Sie können mit der alten Version weiterarbeiten. Ihre Verbrauchsdaten der letzten Jahre sind transparent und konsistent. In den VfU-Kennzahlen haben sich die Emissionsfaktoren je nach Datenbankversion von EcoInvent geändert => Sie sollten aber in der Fußnote angeben, welche Version der VfU-Kennzahlen Sie für Ihre Berechnung verwendet haben.
  • Die Unterschiede der THG-Faktoren zwischen den einzelnen VfU-Versionen sind in der Regel graduell. In erster Linie wirkt sich hier die Energiewende über die Jahre aus, d.h. fossile Energieträger nehmen auch in den Vorstufen ab.
  • Dies muss aber nicht immer der Fall sein, neue EcoInvent-Versionen können auch zu höheren Emissionsfaktoren führen, weil bisher vernachlässigte Aspekte berücksichtigt wurden. Bei den VfU-Kennzahlen 2024 ist dies z.B. bei der Fernwärme der Fall, wo die Verteilverluste neu und höher berechnet und einbezogen wurden.
  • Bei internem Bedarf, z.B. im Rahmen eines neu definierten THG-Minderungspfades oder einer neuen Zielperiode, können Sie Ihre Berechnungen und VfU-Versionen entsprechend anpassen.
  • Wenn Sie die neuen Funktionalitäten der aktuellen Version nutzen möchten, können Sie diese auch zu Ihren bestehenden Berechnungen hinzufügen. Um die VfU-Kennzahlen 2024 nutzen zu können, müssen Sie jedoch entweder VfU-Mitglied sein oder die jährliche Nutzungsgebühr entrichten.
  • Grundsätzlich sollten Sie Transparenz über die verwendeten VfU-Versionen und Ihre Annahmen schaffen.

Allgemein

Welche Version des VfU Tools ist die aktuelle? Und wo bekommt man Updates?

Das Kennzahlentool VfU ist jetzt in der neuesten Version 2024 verfügbar. Sie können es hier bestellen. 

Sie können aus Gründen der Kontinuität auch mit einer älteren Version arbeiten, z.B. weil Sie inmitten einer Zielperiode sind. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei passender Gelegenheit mit der neuesten Version des Tools zu arbeiten, da sie neue hilfreiche Funktionen hat, siehe separate Frage hierzu.

Wie kann man eine konsistente Zeitreihenanalyse durchführen, wenn das VfU-Tool jährlich aktualisiert wird?

Das VfU Tool wurde in der Vergangenheit nicht jährlich aktualisiert, sondern alle 2 bis 4 Jahre. Wir empfehlen stets, die Methodik im Kontext neuer Zielperioden anzupassen und in der Fussnote zu erwähnen, welche VfU-Version verwendet wird.

Warum funktioniert die Berechnung nicht?

Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass einige Fehler regelmäßig zu falschen Ergebnissen führen. Überprüfen Sie daher bitte:

  • Haben Sie die „Stammdaten“ korrekt eingegeben?
  • Haben Sie hier insbesondere die Anzahl der Mitarbeitenden korrekt angegeben?

Erfahrungsgemäß kann das Problem in den meisten Fällen behoben werden.

Über die Datenbank "EcoInvent": woher bekommen sie die Emissionsintensität und wie die Qualitätssicherung erfolgt?

  • EcoInvent ist eine Plattform von wissenschaftlichen und öffentlichen Institutionen, die eine der weltweit größten Datenbanken im Bereich Umweltbilanzierung.
  • Qualitätssicherung wird dort über wissenschaftliche Methoden abgedeckt (Publikation der zugrundeliegenden Studien einzelne Prozesse, Critical und Peer Review, Beirat, etc.)
  • Wir als Anwender und Nutzer der Faktoren können diese Prozesse nicht selbst bewerten und verlassen uns hier auf EcoInvent.
  • EcoInvent wird jährlich aktualisiert, allerdings mit sektoralem oder inhaltlich unterschiedlichem Fokus. Nicht jedes EcoInvent-Update ist für die Prozesse, die in den VfU Kennzahlen verwendet werden, relevant.
  • Der VfU hat zusätzliche Kontrollinstanzen integriert (sowohl für die Daten in der Datenbank, als auch die Auswahl der Daten die im VfU Tool verwendet werden).
  • Die THG-Prozesse und -Faktoren werden seit vielen Versionen von einem spezialisierten Ökobilanz-Anbieter ausgewählt, seit 2022 von GreenDelta in Berlin.
  • Seit der 2022er-Version haben wir zusätzlich als weitere Stufe ein externes Review der ausgewählten Prozesse durch das Ökoinstitut durchführen lassen –> Zum Gutachten.

Darf man das VfU Kennzahlen Tool als Endanwender kostenlos nutzen?

  • Bis zur VfU Kennzahlen Version 2022 war das Tool 20 Jahre lang für Endanwender kostenlos, Softwareanbieter waren schon bis dahin lizenzpflichtig. Mit der Ausweitung der Berichterstattungspflichten sind die Anforderungen an die Klimaberichterstattung gestiegen, welche in den VfU Kennzahlen 2024 zu vielen neuen Funktionen und Auswertungen führte, siehe die entsprechende Frage hierzu.
  • Mit den VfU Kennzahlen 2024 Version August 2024 wird ein Gebührenmodell eingeführt, wobei unterschiedliche Pakete mit möglichen Zusatzleistungen angeboten werden. Sowohl für Endnutzer wie für Softwareanbieter ist die Nutzung zwingend kostenpflichtig. Beachten Sie hierzu die EULA, die in Handbuch und Excel-Tool sowie auf der Bestellseite verfügbar ist, sie ist Bestandteil der Lizenz.
  • Für ordentliche Mitglieder des VfU bleibt die Nutzung des VfU Kennzahlen 2024 kostenlos.
  • Die VfU-Kennzahlen 2022 1.1 stehen Ihnen weiterhin kostenfrei zur Verfügung.

Existiert eine OPDV-Freigabe für das Kennzahlentool?

Ob der Prozess zur Freigabe von Programmen in Sparkassen Organsationen vorliegt, die finale Entscheidung ob eine Programmfreigabe erforderlich ist, liegt bei der jeweiligen Sparkasse. Im Folgenden führen wir einige Punkte aus, die Ihnen eventuell helfen:

  • Eine Umweltbilanz als solche taucht bislang nicht in der normalen Bilanz auf, die Vorgaben an die normale Bilanz, aus der eine Freigabepflicht entstehen würde, sollten bis zu einer Änderung dieser Sachlage nicht relevant sein.
  • Ausschlusskritieren der OPDV 1/2015 noch gelten, auch wenn diese selber inzwischen aufgehoben ist. Nach diesen Regelungen unterliegen nur rechnungslegungsrelevante IT-Anwendungen (also wenn die Bilanz beliefert würde oder Rechnungen erstellt werden), bankfachliche IT-Anwendungen (also diejenigen, die zur Umsetzung einer speziellen Bankverordnung dienen) oder das Risikomanagement des Institutes steuern. Alle drei Faktoren sind unserer Meinung nach in einer Umweltbilanz Stand heute nicht sichtbar und wir gehen daher davon aus, dass eine Programmfreigabeverpflichtung dem Institut nicht extern auferlegt wird.
  • Im Moment weder institutsinterne noch externe Vorgaben sichtbar sind, sollte im Moment eine Programmfreigabeverpflichtung nicht bestehen. Wichtig: Ein Institut kann natürlich davon abweichen. Da Sparkassen im Allgemeinen allerdings vermutlich versuchen, möglichst wenige Freigaben behandeln zu müssen, sollte dies eine Ausnahme sein.

Woher bekommen Sie die Datensätze / Emissionsfaktoren?

  • Der größte Teil der Emissionsfakten stammen seit Beginn der VfU Kennkannzahlen aus der EcoInvent-Daten, der grössten Datenbank weltweit zu Ökobilanzprozessen.
  • Hinzu kommen einzelne Emissionsfaktoren, die von Behörden publiziert werden, z.B. zu Länderstrommixen.

Gibt es eine Möglichkeit im VfU Tool mehrere Jahre gegenüberzustellen? Oder eine andere Form der Verlaufsbetrachtung durchzuführen?

  • Das VfU-Kennzahlen-Tool richtet sich zunächst an Einsteiger in die Klimabilanzierung. Aus diesem Grund ist das Tool einfach in Excel aufgebaut und war bis zur Version 2022 kostenfrei erhältlich.
  • Es gibt daher keine Verknüpfung zu vorgelagerten Templates oder integrierte Aggregation von Einzelstandorten. Die Auswertung mehrerer Standorte oder Jahre ist nicht möglich. Grundsätzlich rechnen Sie mit dem Tool ein System für ein Geschäftsjahr.
  • Auch mit der Version VfU Kennzahlen 2024 verbleibt das Tool eine vergleichsweise günstige Lösung. Alternativ gibt es auf dem Markt Software, die die Integration von mehreren Standorten und Jahren ermöglicht, aber mit deutlich höheren Kosten und Lizenzgebühren verbunden ist.

Die Nutzung des Tools ist nicht möglich, da die Tabellenblätter geschützt sind. Wo kann das Passwort gefunden werden?

  • Für die normale Nutzung des Tools benötigt man keine Passwörter
    – in der Regel alle weißen Zellen freigegeben sind und alle farbigen Zellen geschützt sind.
  • Blattschutz dient insbesondere dafür, dass die Formeln nicht abgeändert werden, was die Ergebnisse der Berechnung kompromittieren und die Übereinstimmung mit dem Standard gefährden könnte.
  • Mit den VfU Kennzahlen 2024 sind einige Arbeitsmappen besonders geschützt und sollen nicht mehr von Nutzern geändert werden.
  • Falls Änderungen vornehmen wollen => schreiben Sie an kennzahl@vfu.de. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ganz genau wissen, was Sie ändern oder anpassen möchten und welche Auswirkungen diese Anpassungen haben.

Warum wird die Verpflegung der Mitarbeitenden (Mahlzeiten und Getränke) in firmeneigener Cafeteria/Kantine nicht berücksichtigt? Wie könnte man dies Berücksichtigen?

  • Grundsätzlich sind sie frei zu bilanzieren was Sie möchten und was für Ihr Unternehmen wesentlich ist.
  • Die Bilanzierung einzelner Nahrungmittel ist sehr komplex (Herkunft der Produkte, Anbaumethoden, Zusammensetzung der Gerichte o.ä.).
  • Standard-/Richtwerte können aus diversen Tools und Rechnern im Internet gezogen werden.
  • Der Stromverbrauch einer Cafeteria oder einer Kantine wird i.d.R. bereits in ihrem Stromverbrauch enthalten sein.
  • Nicht jeder Finanzdienstleister hat eine Kantine, dies führt zu Abgrenzungsfragen. Die VfU Kennzahlen konzentrieren sich auf betriebliche Kernprozesse.

Kann mit dem Tool eine CO₂-Bilanzierung für einzelne Gebäude erfolgen, auch wenn Teile vermietet sind und keine Stromdaten der Mieter vorliegen? Ist in diesem Fall eine Hochrechnung möglich?

  • Ja, die Berechnungen können für einzelne Gebäude durchgeführt werden. Das Tool ist flexibel einsetzbar, jedoch liegt die Definition der Systeme, die berechnet werden sollen, beim Nutzer.
  • Das Tool kann immer nur ein System gleichzeitig berechnen. Eine Integration in umfassendere Softwarelösungen oder komplexe Szenarien mit mehreren Systemen ist aktuell nicht möglich.
  • Wenn Teile eines Gebäudes vermietet sind und der Stromverbrauch der Mieter nicht bekannt ist, bleibt die Frage, wie diese Daten gehandhabt werden sollen. Hier gibt es klare rechtliche und praktische Einschränkungen: 1) Der Stromverbrauch der Mieter unterliegt dem Datenschutz und ist oft Teil bilateraler Verträge zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Energieversorger. 2) Vermieter haben in der Regel keinen Zugriff auf diese Daten, es sei denn, die Mieter stellen sie freiwillig zur Verfügung. 3) Eine rechtliche Verpflichtung oder Verantwortung des Vermieters in Bezug auf den Mieterstrom besteht nicht.
  • Eine mögliche Vorgehensweise könnte sein, mit Durchschnittswerten zu arbeiten, um den Verbrauch zu schätzen. Beispielsweise lassen sich Durchschnittswerte für Haushalte (z. B. 3 bis 15 kWh pro Monat) aus öffentlich zugänglichen Quellen ermitteln.

Gibt es Vergleichszahlen anderer Häuser, die VfU verwenden? Wie können diese für die Einschätzung des eigenen Ist-Standes genutzt werden?

  • Mit der zunehmenden Berichterstattungspflicht berichten immer mehr Unternehmen und Finanzdienstleister u.a. nach den VfU-Kennzahlen. Wir können seitens der VfU-Geschäftsstelle den Stand der Berichterstattung nicht mehr nachvollziehen und dokumentieren.
  • Suchen Sie nach Peers, die vergleichbare Grössen und Geschäftsmodelle haben und vergleichen Sie deren Kennzahlen und Emissionen mit Ihren Resultaten.

Gilt die Lizenz des VfU-Tools, die von der Konzernmutter erworben wurde, auch für ihre Tochterunternehmen, oder benötigt jede Tochtergesellschaft eine eigene Lizenz?

  • Das VfU-Tool kann für die Konzernberichterstattung gemäß § 289b HGB innerhalb des Konzerns sowie für mit dem Lizenznehmer nach §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen genutzt werden.
  • Unternehmen, die gemäß § 289b HGB zu einer eigenständigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, benötigen jedoch eine separate Lizenz.

Stammdaten & Systemgrenzen

Was genau ist mit „Systemgrenzen“ gemeint? Und wofür benötigt man diese?

  • Die Systemgrenzen einer jeglichen Umwelt- oder Klimabilanz beschreiben die Grenzen des untersuchten Systems, Produkts oder Unternehmens. Sie müssen vor jeder derartigen Studie festgelegt werden. Für die Anwender der VfU Kennzahlen ist dieser wichtige Schritt bereits erfolgt, sie werden definiert durch die im Tool abgefragten Stoff- und Energieflüsse und Bezugsgrössen sowie die darin enthaltenen Auswertungen.
  • Der Teil „Systemgrenzen“ im Tabellenblatt „Stammdaten“ dient zur Präzisierung Ihrer unternehmensspezifischen Systemgrenzen:
    a) einerseits für Ihre NachfolgerInnen als eine Beschreibung des erfassten Systems
    b) für die Eingabe der erfassten Mitarbeiterzahlen im Gesamtsystem und die einzelnen Datenkategorien -> Für welches System gelten die Daten, die Sie im Excel-Tool und in den einzelnen Kategorien / Tabellenblättern eingeben?

Bezüglich der Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten, ist hier ein Durchschnittswert oder der Stand zum 31.12. zu verwenden?

  • Es ist der Jahresendwert, analog zur Finanzberichterstattung. Wichtig ist, dass nur ein FTE-Wert in der Unternehmenberichterstattung verwendet wird.
  • Falls es unterjährig grosse strukturelle Veränderungen gab, z.B. Erwerb, Verkauf oder Schliessung von substantiellen Unternehmensteilen, ist ohne eine differenzierte Berichterstattung angebracht, die erläutert wird.

Wie verrechnet man Auszubildende auf Vollzeitäquivalente?

Am besten richten Sie sich nach den Angaben in der Finanzberichterstattung. Abweichungen zwischen Finanzberichterstattung und Nicht-Finanzieller Berichterstattung sollten nicht vorhanden sein, was die Mitarbeitendenzahl angeht.

Welche Angaben sind bei der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden erforderlich? Warum muss die Anzahl der Mitarbeitenden zusätzlich für Strom und andere Bereiche eingetragen werden?

  • Die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden wird, wie alle anderen Angaben zu den Mitarbeitenden, immer in Vollzeitäquivalenten (FTE) bzw. Vollzeitäquivalente / Mitarbeiterkapazität (MAK) angegeben. Die Gesamtzahl umfasst alle Mitarbeitenden der bilanzierenden Organisation unter Berücksichtigung der Systemgrenzen.
  • Für die Teilsysteme Strom, Wärme etc. kann eine separate Anzahl Mitarbeitende (in FTE / MAK) angegeben werden. Bei vollständiger Erfassung des Gesamtverbrauchs innerhalb der Systemgrenzen entspricht diese Anzahl der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Ist jedoch nur die Erfassung eines Teilsystems möglich, so kann durch die Angabe der Anzahl Mitarbeitende dieses Teilsystems auf den Verbrauch der gesamten Organisation hochgerechnet werden.
      • Beispiel: Ihre Organisation umfasst 100 FTE in zwei Filialen. Es kann jedoch nur der Stromverbrauch der 50 Mitarbeitenden in der 1. Sie geben im Tool eine „Gesamtanzahl Mitarbeitende“ von 100 und eine „Anzahl Mitarbeitende für Strom“ von 50 ein. Das Tool rechnet nun den Stromverbrauch der 50 Mitarbeitenden auf den Stromverbrauch der 100 Mitarbeitenden beider Filialen hoch.

Wie werden verschiedene Standorte mit unterschiedlichen Versorgern im Tool erfasst? Wie sollen die Daten eingegeben werden?

 Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) Sie konsolidieren zunächst die Daten und Verbräuche aller Standorte in einer separaten Exceltabelle und geben dann die aggregierten Daten dann in das VfU-Kennzahlentool ein.

b) Sie füllen für jeden Standort eine eigenes Excel-Tool aus und aggregieren die Umweltkennzahlen aufgrund der Einzelergebnisse. Dies hat den Vorteil, dass sie für jeden einzelnen Standort eine eigene VfU-Kennzahlen Bilanz haben.

Wenn man Daten weg lässt oder wenn Daten fehlen wird meine Bilanz scheinbar besser. Ist das zulässig?

  • Daten wegzulassen ist, wie in der Finanzbuchhaltung, auch in der Klimabilanzierung nicht zu empfehlen, insbesondere in der Zeit der verpflichtenden Berichterstattung. Grundsätzlich sollten Sie nach dem Vorsichtsprinzip vorgehen und im Zweifelsfall Verbrauchsdaten mit schlechter Datenqualität lieber überschätzen.
  • Sie können aber schrittweise vorgehen und sich zunächst auf die größten Faktoren wie z.B. Energieversorgung und Geschäftsverkehr konzentrieren, dann sind Sie auch insgesamt meist vergleichbar mit anderen Instituten. Zwingend ist dies zu deklarieren.
  • Die VfU Kennzahlen erlauben in allen Datenkategorien die Hochrechnung, d.h. Sie erheben z.B. grosse Standorte und rechnen die kleineren Standort zunächst hoch. Nach ca. drei Jahren sollten Sie ein Gesamtsystem abdecken können.
  • Sie können in Kategorien mit weniger Emissionen mit Stichproben und Hochrechnungen arbeiten -> z.B. die Kosten für die Abfallentsorgung und / oder die Häufigkeit der Anfallenden Abfall-Container Leerungen.
  • Im Zweifelsfall, bei unklarer Datenlage, sollten Sie vom Worst-Case-Szenario ausgehen. Das wäre z.B. beim Abfall Beispiel, dass Sie davon ausgehen, dass alle Container die geleert werden bei jeder Leerung randvoll waren.
  • Wichtig ist, dass man begründen kann und berichtet, was man erfasst oder nicht erfasst und wo man seine Erfassungsgrenzen zieht.

Muss man nur eine Filiale / die Hauptfilale bilanzieren oder alle?

  • Die Methodik der VfU Kennzahlen ermöglicht Ihnen, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Sie können in die Klimabilanzierung einsteigen, indem sie zunaächst die Hauptgebäude erfassen und bilanzieren. Die kleineren, nicht erfassten Filialen können Sie anhand der FTE-Zahl hochrechnen.
  • Grundsätzlich streben die VfU-Kennzahlen immer die Bilanzierung eines 100 %-Systems an, daher die Hochrechnungsfunktion.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt können sie die Datenerfassung auf kleinere Teilsysteme ausweiten.
  • Allerdings, sind sie auch dort Eigentümer und in Kontrolle der Haustechnik, stehen Sie in der Verantwortung, diese auf Netto-Null zu senken. In solchen Fällen eher früher als später bilanzieren.

Wer ist hier als Datenlieferant zu nennen? Die Personalabteilung z.B.? Warum soll hier eine E-Mail-Adresse angegeben werden?

Dient als interner Vermerk => für interne Dokumentation der Datenquelle, auch für externe Prüfer und zukünftige Mitarbeitenden, die diese Aufgabe übernehmen.

Wie können die Systemgrenzen im Tabellenblatt A1 ‚Stammdaten‘ formuliert werden? Gibt es Beispiele oder gängige Formulierungen aus der Praxis?

  • Die Festlegung der Systemgrenzen in den Stammdaten liegt in der eigenen Verantwortung. Wichtig ist, dass die Einträge klar dokumentiert sind, sodass sie für Nachfolger oder Dritte nachvollziehbar bleiben.
  • Wird die Bilanzierung für die gesamte Bank oder Unternehmensgruppe durchgeführt, können Bezeichnungen wie ‚Gesamtbank‘ oder ‚Gesamtgruppe‘ verwendet werden.
  • Für einzelne Standorte bieten sich Begriffe wie ‚Hauptgebäude‘ oder der spezifische Standortname an.
    Dies stellt sicher, dass sowohl interne als auch externe Prüfer die Datenerfassung eindeutig nachvollziehen können. Da die Unternehmensstrukturen variieren, gibt es keine festen Vorgaben für die Formulierung.

Wie sollte vorgegangen werden, wenn vom Versorger noch keine Angaben zu Umwandlungs- und Transportverlusten vorliegen?

  • Falls keine genauen Daten verfügbar sind, ist es sinnvoll, Umwandlungs- und Transportverluste vorsorglich einzukalkulieren. Dies kann dazu führen, dass die berechneten Emissionen etwas höher ausfallen als die tatsächlichen Werte, bietet jedoch eine sichere Schätzung.
  • Im deutschen Strommix sind diese Verluste in der Regel bereits berücksichtigt.
    In einigen länderspezifischen Strommixen kann dies jedoch relevant sein, insbesondere wenn verschiedene Stromqualitäten (z. B. Ökostrom, Windkraft, Erdgas oder Braunkohle) separat betrachtet werden.

Soll in der Stammdatenmaske für jede Datenkategorie stets die gleiche Anzahl an Mitarbeitenden eingetragen werden? Unter welchen Umständen müssten hier unterschiedliche Werte erfasst werden?

  • Diese Unterscheidung wird benötigt, damit das Tool weiß, wie es hochrechnen soll. Eine Hochrechnung kann nur durchgeführt werden, wenn ein gesamtes System erfasst wird.
  • Beispiel: Ein Institut hat 1.000 Mitarbeiter. Es werden aber nur die Zentrale und die größeren Filialen erfasst. Die 10 kleineren Filialen werden nicht erfasst. Dort arbeiten aber weitere 200 Mitarbeiter. Wenn Sie nun bei der Gesamtzahl der Mitarbeiter 1.000 eingeben, bei den standortspezifischen Daten wie Strom-, Abfall- und Wasserverbrauch aber nur 800 berücksichtigen, rechnet das Tool auf 100 % hoch.

Bezugsgröße

Wie werden die Bezugsgrößen (Flächenangaben, ökonomische und ökologische Bezugsgrößen) im Tool weiterverwendet?

  • In der neuen Version des Tools sind neue spezifische Bezugsgrößen integriert. Sie werden nicht für die Hochrechnung verwendet, da bleibt es bei den VZÄ / FTE als Bezugsgrösse.
  • Die Flächenangaben spielen werden in der Arbeitsmappe C8 zur Berechnung von Absenkungszielen benötigt.
  • Die ökonomische Bezugsgrößen, insbesondere die Nettoeinnahmen, werden für Auswertungen in der Arbeitsmappe C3 – Resultate CSRS benötigt.
  • Bei den ökologische Bezugsgrößen wird nach den Scope 1, 2 und 3 – Emissionen des Basisjahres gefragt. Dies wird u.a. für die Simulation von Massnahmen in der Arbeitsmappe C9 benötigt.

Ökologische Bezugsgrößen: Nimmt man das Vorjahr als Basisjahr und dessen Scope-Werte?

  • Das Basisjahr muss nicht zwingend das Vorjahr sein, sondern dient als Referenz, um die Entwicklung der Emissionen nachzuverfolgen. Es ist besonders relevant für die externe Berichterstattung und Bewertungen durch Ratingagenturen.
  • Falls das Basisjahr beispielsweise 2020 war, wird dieses als Vergleichswert zur Bewertung der Emissionsentwicklung herangezogen.
  • In bestimmten Fällen, wie Unternehmens- oder Strukturveränderungen, kann eine Anpassung oder Neuberechnung des Basisjahres erforderlich sein.

Strom

Wie wird der Eigenverbrauch und der ins Netz eingespeiste Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen im Tool erfasst?

  • Beim PV-Eigenverbrauch: Verbrauchsdaten im Blatt Strom „Solarkraftwerken (Photovoltaik): Eigenproduktion“ eingeben.
  • Wenn Sie den produzierten Strom nicht verbrauchen, sondern im Netz einspeisen -> die resultierenden Ökostrom Zertifikate verkauft Ihr Energieanbieter an Dritte, die ihrerseits Ökostrom aus dem Netz beziehen wollen. -> Es gäbe also eine Doppelzählung, daher darf die Einspeisung von PV-Strom keinen Einfluss auf Ihre VfU Kennzahlen haben.

Welche Angaben sind unter ‚Solarkraftwerk (Photovoltaik) – externer Netzbezug‘ und ‚Solarkraftwerk (Photovoltaik) – Eigenproduktion‘ konkret erforderlich?

  •  Eigenproduktion und Eigenverbrauch: Sie produzieren Strom auf Ihrem Dach und nutzen ihn direkt. Die erzeugten und genutzten Mengen können durch den Wechselrichter oder andere technische Geräte bzw. Softwares gemessen und für die Bilanzierung verwendet werden.
  • Bezug aus dem Netz: Sie beziehen Photovoltaikstrom von einem externen Anbieter. In diesem Fall wird die Menge und der Anteil der ökologischen Qualität durch den Anbieter dokumentiert und Ihnen entsprechend ausgewiesen.

Der Lieferant sagt, dass der Strom komplett klimaneutral ist. Wie muss man das ins Tool eingeben?

  • Siehe hierzu das Kapitel „CO2 = Null?“ im Handbuch der VfU Kennzahlen. Die Aussage des Lieferanten ist problematisch.
  • Bilanzieren Sie den Strom mit der Qualität des Lieferanten und fragen Sie den Lieferanten:
    a) wie es mit den Vorstufen in Scope 3.3. aussieht und
    b) falls diese kompensiert werden, wieviele Tonnen genau und mit welchen Zertifikaten dies erfolgt.
    c) tragen Sie diesen Wert in der Arbeitsmappe Klimakompensation ein.

Warum wird der Strom von externen Dienstleistern mittlerweile gesondert erfasst? Und wie kann man dies bezüglich vorgehen?

  • Für Finanzinstitute, die ihre IT-Dienstleistungen auslagern (Cloud, externe Rechenzentren etc.), ist es notwendig, diese Dienstleistungen separat zu betrachten, um eine möglichst vollständige Umwelt- und Treibhausgasbilanz zu erhalten.
  • Sie verlagern mit dem Outsourcing Ihre Emissionen aus dem Stromverbrauch in Scope 2 (plus deren Vorstufen) in Scope 3.1.
  • Der CSRD / ESRS erwartet explizit die Berichterstattung von Strom aus Rechenzentren bzw. Cloud-Computing. Dies werden auch die Anbieter spüren mit vermehrten Anfragen ihrer Kunden nach Emissionsdaten.

Wo erfasst man den extern geladenen Strom der Hybridflotte?

  • Seit der Version 2022 des VfU-Kennzahlentools VfU werden Plug-in-Hybridfahrzeuge berücksichtigt, in der Version 2024 wurde diese Funktion noch erweitert auf Diesel-Hybrid-Fahrzeuge.
  • In der Tabelle „Geschäftsverkehr“ tragen Sie bei Hybrid-Fahrzeugen den verbleibenden Benzin- und/oder Dieselverbrauch in Litern sowie interne UND externe Ladungen ein.

Seit dem letzten Jahr verwenden wir ausschließlich Ökostrom. Wie kann dieser ausgewiesen werden, wenn keine detaillierte Aufstellung durch den Stromanbieter geliefert wird?

  • Dieses Problem ist bekannt, weswegen seit den VfU Kennzahlen 2024 neue eine Stromqualität „Ökostrom unbekannter Herkunft“ enthalten ist, die einen solchen Ökostrom simuliert.
  • Wechseln Sie auf die neue Version 2024, dann ist das Problem für sie gelöst. Falls Sie noch mit früheren Versionen arbeiten, verbuchen Sie die Strommenge z.B. unter „Strom aus Biomasse“. Diese Qualität hat die – vergleichsweise – höchsten Emissionsfaktor unter den erneuerbaren Energien und überschätzt vermutlich die effektiven Emissionen, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.
  • Setzen Sie den Lieferanten unter Druck und verlangen Sie eine transparente Deklaration des Strommixes. Steter Trophen hölt den Stein.

Wie berücksichtigt das Tool die eingespeiste PV-Energie?

  •  Wenn Sie Photovoltaikstrom ins Netz einspeisen, erhalten Sie in der Regel eine Vergütung. Sobald die ökologische Qualität verkauft wurde, steht sie Ihnen selbst nicht mehr zur Verfügung, sondern wird vom Käufer dieses Stroms beansprucht. Sie kann nicht doppelt auch in Ihrer Bilanz angerechnet werden.
  • Eine ähnliche Situation entsteht, wenn Sie in einen Solarpark finanziell investieren. Auch wenn dieser Solarpark Ökostrom erzeugt, der ins Netz eingespeist wird, wird der Strom von anderen Kunden genutzt. Das finanzielle Investment allein berechtigt Sie nicht, diesen Strom vollständig Ihrer eigenen CO₂-Bilanz gutzuschreiben. Sie müssten den Strom anteilig selbst nutzen, um ihn bilanzieren zu können.
  • Wenn Sie selbst produzierten Photovoltaikstrom direkt für den Eigenverbrauch nutzen (z. B. auch durch Speicherung in Batterien), können Sie diesen Strom in Ihrer Bilanz berücksichtigen.

Wie beeinflusst der PUE-Wert das Ergebnis? Kann die Berechnung auch ohne PUE erfolgen, und welche Auswirkungen hätte das?

  • Die Power Usage Effectiveness (PUE) ist eine Kennzahl zur Bewertung der Energieeffizienz von Rechenzentren. Sie wird berechnet, indem der gesamte Energieverbrauch eines Rechenzentrums, einschließlich der Haustechnik, ins Verhältnis zum Energieverbrauch der IT-Komponenten gesetzt wird. Der Betreiber Ihres Rechenzentrums sollte diesen Wert kennen.
  • Ein PUE-Wert von 1,0 würde bedeuten, dass die gesamte Energie ausschließlich für die IT genutzt wird – was in der Praxis kaum realisierbar ist, da zusätzliche Energie für Infrastruktur benötigt wird. Werte um 1,1 gelten als sehr effizient, während Werte bis 1,5 noch akzeptabel sind. Höhere Werte weisen auf eine geringere Effizienz hin.
  • Die PUE-Kennzahl beeinflusst das Berechnungsergebnis, da sie die Energieeffizienz des Rechenzentrums widerspiegelt. Ohne Berücksichtigung des PUE-Werts können Ergebnisse ungenau sein, da Energieverluste außerhalb der IT-Infrastruktur nicht einbezogen werden.
  • Moderne Rechenzentren mit niedrigen PUE-Werten und erneuerbaren Energien leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Klimabilanz. Viele Cloud- und IT-Dienstleister setzen daher verstärkt auf nachhaltige Modelle und optimieren kontinuierlich ihre Energieeffizienz.

Wie ist die Formulierung ‚Bezug von Ökostrom ausschließlich aus Anlagen erneuerbarer Energien mit den gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards‘ ab 2024 zu interpretieren? In welcher Tabellenzeile wird dies eingetragen?

  • In die Vfu-Kennzahlen 2024 haben wir einen neuen Stromprozess integriert – und zwar für Ökostrom unbekannter Herkunft.
  • Wir haben aus allen anderen Ökostromqualitäten im Tool, von Wasserkraft über Photovoltaik bis Geothermie, einen Mittelwert gebildet und diesen als Faktor für „Ökostrom unbekannter Herkunft“ definiert.
  • Wenn Sie mit einer älteren Version (z.B. 2022) arbeiten, können Sie die Lösung manuell simulieren. Dazu verteilen Sie die Gesamtmenge des Ökostroms unbekannter Herkunft proportional auf alle im Tool vorhandenen Ökostromqualitäten, wie z.B. Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie etc. (insgesamt ca. 7 bis 9 Kategorien).

Welche Daten sollen eingetragen werden, wenn die Jahresverbräuche für 2024 Anfang 2025 noch nicht vorliegen? Können die Werte von 2023 verwendet und angepasst werden? Falls ja, wie?

  • Periodenverschiebung als pragmatische Lösung: Einige Finanzdienstleister nutzen verschobene Berichtszeiträume, z. B. vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Dies wird von den Wirtschaftsprüfern häufig akzeptiert, da sie so frühzeitig erste Verbrauchsdaten erhalten und nicht bis Mitte Februar des Folgejahres warten müssen.
  • Dies sollte jedoch mit den Prüfern abgestimmt und transparent in der Berichterstattung dokumentiert werden, z. B. durch eine Fußnote mit dem Hinweis auf Datenverfügbarkeit und Anpassungen.
  • Witterungsabhängige Schwankungen: Für Jahre mit ungewöhnlichen Temperaturen (z. B. sehr kalte Winter oder milde Sommer) sollten Verbrauchswerte durch Korrekturfaktoren angepasst werden, um Vergleichbarkeit herzustellen.
  • Wichtig ist, die vertragliche Gestaltung des Strombezugs. Wenn beispielsweise ökologischer Strom bereits Bestandteil des längerfristigen Stromliefervertrags ist, sollte dies in der Bilanzierung und Berichterstattung berücksichtigt werden. Es wäre unangemessen, aufgrund noch nicht vorliegender Dokumentation für das Berichterstattungsjahr den allgemeinen Strommix (mit hohen CO₂-Werten) zu verwenden, wenn tatsächlich ökologische Energiequellen vertraglich vereinbart wurden.

Home Office

Müssen Mitarbeitende die im Home Office arbeiten bei der Erfassung der Mitarbeitenden (z.B. Strom) abgezogen werden?

Nein, denn dann würde der Stromverbrauch im Büro wieder hochgerechnet. Der von den Zählern abgelesene Stromverbrauch in der Filiale bleibt korrekt erfasst, egal wie viele Mitarbeitende vor Ort, auf Geschäftsreise oder im Home Office sind.

Wärme

Ist bei der Angabe „Erdgas“ der komplette Verbrauch einzutragen – also auch der Erdgasverbrauch, der bei der Kraft-Wärm-Kopplung anfällt?

  • Siehe hierzu das seit den VfU-Kennzahlen 2022 verfügbare Arbeitsblatt „Kraft-Wärme-Kopplung“. Eine Doppelzählung des gesamten Erdgasverbrauchs ist zu vermeiden. Es ist jedoch möglich, dass es Standorte mit BHKW und Standorte, die Erdgas nur zum Heizen verwenden, gibt. Diese Verbräuche müssen getrennt erfasst werden.

Wo ist die Eigenproduktion aus BHKW-Anlagen einzutragen? Ist die Zuordnung als gemischter Strom aus meist verwendeten/gelieferten Stromquellen richtig?

Siehe hierzu die seit den VfU Kennzahlen 2022 vorhandene Arbeitsmappe zu „Kraft-Wärme-Kopplung“ und das entsprechende Kapitel im Handbuch.

Wir beziehen seit letztem Jahr Co2-neutrales Erdgas (durch Zertifikate) von den Stadtwerken. Wie ist dies im Tool zu erfassen?

  • Siehe hierzu das Kapitel „CO2 = Null?“ im Handbuch der VfU Kennzahlen. Die Aussage des Lieferanten ist problematisch.
  • Bilanzieren Sie den Erdgas im VfU Tool und fragen Sie den Lieferanten:
    a) wie es mit den Vorstufen in Scope 3.3. aussieht und
    b) falls diese kompensiert werden, wieviele Tonnen genau und mit welchen Zertifikaten und Technologien die Kompensation erfolgt.
    c) Diesen Wert in Tonnen können Sie dann in der Arbeitsmappe „C4 – Klimaschutzzertifikate“ eintragen.

Wie kann Wärme aus eigener Geothermieanlage erfasst werden?

  • Es gibt zwei Hauptarten von Geothermie, die sich in Technik und Anwendung unterscheiden: Oberflächennahe Geothermie und Tiefengeothermie.
  • Oberflächennahe Geothermie aus 150 – 300 Meter Tiefe: Die Wärmegewinnung kann nur indirekt gemessen werden, indem der Stromverbrauch der Wärmepumpe und ihre Effizienz betrachtet werden.
  • Tiefengeothermie aus 3′ – 4’000 Meter Tiefe wie beispielsweise in München: Hier ist die direkte Messung der gelieferten Wärme für ein Fernwärmenetz in Form von warmen Wasser möglich.

Mietobjekt

Bei der Erhebung von Energie-Verbräuchen ist bei uns nun die Frage aufgekommen, ob wir diese rein auf das Haus - sprich die Verbräuche der Bank - oder auf unsere Gebäude (inkl. vermieteter Bestände) beziehen.

Grundsätzlich ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:

  • a) Indirekten Investments in Immobilien im Kapitalmarkt, diese fallen unter Finanzierte Emissionen gemäss Scope 3.15. Siehe hierzu die PCAF-Arbeitgruppe DACHLI des VfU
  • b) gemieteten Objekten
  • c) eigenen Objekten mit ausschliesslicher Nutzung durch das Institut
  • d) eigenen Objekten mit gemischter Nutzung, z.B. durch Untervermietung von frei gewordenenn Flächen.
  • Für die Fälle b, c und d können ab den VfU Kennzahlen 2024 die Verbräuche unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Scope 1, 2 und 3 verteilt werden, siehe hierzu die neue Arbeitmappe „A6 – Mietobjekte“ sowie das entsprechende Kapitel im Handbuch.

Werden Wohnungen in die investiert wird (Neu-/Bestandsimmobilien als Eigen-Anlage), bei der Emissionserfassung berücksichtigt?

  • Bei indirekten Immobilieninvestitionen am Kapitalmarkt handelt es sich um finanzierte Emissionen nach Scope 3.15. Hierzu siehe die PCAF-Initiative und die Arbeiten der PCAF/VfU Arbeitsgruppe DACHLi.
  • Bei direkten Immobilienanlagen und/oder gemischten Nutzung: siehe hierzu in den VfU Kennzahlen 2024 die neue Arbeitsmappe „A6 – Mietobjekte“ und die Ausführungen hierzu im Handbuch.
  • Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer in der Verantwortung für die Haustechnik und die Absenkung auf Netto-Null. Eine Übertragung der Emissionen von vermieteten Objekten an die Mieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kann man beim Stromverbrauch auch den Verbrauch der vermieteten Wohnungen über den Geschäftsstellen hinzuzählen oder muss dieser herausgerechnet werden?

  • Bei vermieteten Wohnungen kennen Sie deren Stromverbrauch gar nicht, denn die Mieter haben einen eigenen Zähler.
  • Allenfalls der Allgemeinstrom der Haustechnik verbleibt auf Ihren Zählern, aber da haben Sie ja auch die Kontrolle.

Entsorgung

Warum gibt es zu Abfällen, die recycelt werden keinen Umrechnungsfaktor?

  • Die Beobachtung ist richtig, die Recyclingabfälle sind zu erfassen, aber führen zu keinen Treibhausgas-Emissionen.
  • Diese Regelung ist eine schon lange praktizierte Konvention der Ökobilanzierung.
  • Die Emissionen im Recyclingprozess fallen zwar an, aber werden dem Verwender des Rezyklats zugeordnet und nicht dem Lieferanten des Recyclingabfalls.
  • Somit wird eine Doppelzählung vermieden und gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, möglichst viele Abfälle dem Recycling zuzuführen.

Ist sämtlicher EDV-Schrott ohne weitere Differenzierung in kg zu erfassen? Gilt dies auch für Leuchtstoffröhren?

Leuchtstoffröhren sind wohl kein EDV-Schrott, da dort keine „Elektronische Daten Verarbeitung“ stattfindet.

Wie wird die Abfallentsorgung erfasst, wenn die genaue Verwertungsmethode des Entsorgungsunternehmens (Recycling, Verbrennung oder Deponierung) nicht bekannt ist?

Fragen Sie den Hausdienst, die Logistik oder die kommunale Entsorgungsanbieter, diese können Ihnen weiterhelfen.

Müssen Abfälle aus dem Restaurantbetrieb für die Mitarbeitenden in der CO₂-Bilanz erfasst werden, oder liegt dies in der Verantwortung des Caterers? Wie ist der Stromverbrauch zu berücksichtigen?

  • Ein großer Teil der Abfälle im Restaurantbetrieb besteht aus Lebensmittelresten, die häufig weiterverwertet werden oder über Ölabscheider in Altölverwertungssysteme gelangen. Diese Abfälle haben in der Regel als Rezyklate weder in der eigenen noch in der Bilanz des Caterers eine signifikante Auswirkung auf die Treibhausgasbilanz.
  • Die konkrete Erfassung hängt stark von der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ab. Häufig stellt der Finanzdienstleister die gesamte Infrastruktur (Küche, Geräte, Entsorgung) bereit, während der Caterer lediglich Personal und Lebensmittel einbringt -> Energie- und Abfallverbräuche laufen dann häufig über die Zähler des Hauses bzw. werden durch den internen Hausdienst entsorgt. Alternativ kann der Caterer für bestimmte Bereiche oder Aufgaben verantwortlich sein.
  • Im Sinne eines effizienten Energiemanagements ist es sinnvoll, die energetischen Systeme des Restaurants und der restlichen Infrastruktur des Hauses voneinander zu trennen. Eine sinnvolle Maßnahme ist die Installation separater Zähler, um den Verbrauch des Restaurants unabhängig zu erfassen.

Papier

Ist das Nachhaltigkeitslabel PEFC zugelassen und darf in der entsprechenden Spalte eingetragen werden?

  •  Über die allgemeine Akzeptanz von PEFC kann keine eindeutige Aussage getroffen werden. Allerdings sind diese Zertifikate rein qualitative Informationen und haben keinen Einfluss auf die Treibhausgasbilanz, da sie keinen Einfluss auf die berechneten CO₂-Emissionen haben.
  • Vielmehr liegt der Fokus Ihrer Umweltschutzmaßnahmen auf dem Thema Klimaschutz und der Reduzierung von Emissionen.
  • In Zeiten fortschreitender Digitalisierung beobachten wir zudem, dass der Papierverbrauch vieler Institutionen deutlich zurückgeht. Wir halten es daher für wesentlich sinnvoller, den Fokus auf eine generelle Reduktion des Papierverbrauchs und eine stärkere Digitalisierung zu legen. Bei der genauen Zertifizierung des Papiers wären wir hier eher flexibel.

Lösch- und Kühlmittel

Was gilt als Kälteverlust, und welcher Wert sollte erfasst werden?

  • Kälteverluste entstehen, wenn Kälte- oder Löschmittel aus den Anlagen in die Atmosphäre gelangen, beispielsweise durch Leckagen oder einen Löschvorgang. Solange die Anlagen dicht sind, haben die Mittel keine Umweltwirkung.
  • Es empfiehlt sich, zunächst den gesamten Bestand der verwendeten Mittel zu erfassen, um potenzielle Verlustquellen zu dokumentieren.
  • Relevant für die CO₂-Bilanz sind ausschließlich die tatsächlichen Verluste, da diese zu Scope-1-Emissionen führen.

Verkehr

Sollen Emissionen für Anreise der Dienstleister und Berater mit aufgenommen werden?

  • Im Prinzip haben Sie die Freiheit, ihre Berichterstattung soweit auszuweiten, wie es für Ihr Institut „wesentlich“ oder „signifikant“ ist, insbesondere im Scope 3, wozu diese Kategorie gehören würde.
  • Mit den neuen VfU Kennzahlen 2024 steht Ihnen eine Methodik zur Verfügung, um die Wesentlichkeit solcher Fahrten von Dienstleistern zu prüfen und darüber zu entscheiden.
  • Es geht nicht nur um die Höhe solche Scope 3 – Emissionen, sondern auch z.B. um den Einfluss, diese auf Netto-Null bis 2050 zu senken.
  • Aus der Erfahrung nach sind solche Emissionen im Vergleich zum Geschäftsverkehr nicht so relevant, aber das muss nicht für jedes Institut gelten.

Kann man geschäftliche Bahnreisen auch mit einem Durchschnittswert rechnen? Wie sind die Bahnkilometer zu berechnen? Gibt es hier ein Tool oder hilfreiche Erfahrungswerte aus der Praxis?

  • Eine Abschätzung mit einem Durchschnittswert ist eine mögliche Lösung. Verwenden Sie hierbei im Internet verfügbare, aktuelle Faktoren. Wegen der Inflation ändern sich diese laufend und hängen vom OeV-Anbieter ab, weswegen das VfU-Tool keine Faktoren zu THG/km anbietet.
  • Führen Sie eine Stichprobe von einigen Monaten durch und führen Sie dann eine Hochrechnung durch.
  • Verwenden Sie die von der Buchhaltung bearbeitete Reisekostenabrechnung und schätzen Sie die zurückgelegte Strecke.
  • Vergleichen Sie mit Ihren Peers und schätzen Sie daraus z. B. die durchschnittlich gefahrenen km auf einer „ähnlichen“ Strecke. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Größe, Standort, Region der vergleichenden Peers.
  • Beachten Sie Themen wie Pauschale Bahntickets, z.B. das 49-Euro Ticket

Sind im Datenblatt Geschäftsverkehr unter Scope 3 "Fahrten von Lieferanten und Kurieren" auch die Fahrten vom Geldtransportunternehmen zu erfassen, vom Lieferanten des Büromaterials, vom Lieferanten der Werbemittel etc.?

  • Sie können eine Schätzung der Fahrten vornehmen. Wenn sich im Vergleich zum sonstigen Verkehrsaufkommen nur geringe Strecken ergeben, kann man darauf verzichten.
  • Dabei sollten Sie beachten: Standort der Lieferanten, gefahrene Entfernung, Häufigkeit, etc. Daraus können Sie eine Schätzung der Fahrten vornehmen. Wenn sich im Vergleich zum sonstigen Verkehrsaufkommen nur geringe Strecken ergeben, kann man darauf verzichten.
  • Geldtransportfahrten werden bei Banken häufiger berücksichtigt, weil sie die Liquiditätsversorgung elementare Aufgabe von Banken ist. Ob dies zukünftig im Zuge der Digitalisierung von Zahlungen so bleibt, wird sich zeigen.

Müssen Lieferungen durch externe Kuriere in die Bilanz einbezogen werden?

  • Hierbei handelt es sich um eine Scope-3-Kategorie, d.h. um Emissionen, die nicht direkt durch eigene Fahrzeuge oder Aktivitäten entstehen, sondern durch externe Dienstleister, z.B. durch Geschäftsreisen oder andere extern erbrachte Dienstleistungen.
  • Die zentrale Frage lautet: Ist ein Thema signifikant genug, um es zu erfassen und zu bilanzieren? –> Das neue Tool für 2024 wird diese Frage gezielter beantworten können.
  • Wir empfehlen dennoch, pragmatisch vorzugehen und solche Dinge grob abzuschätzen. Wenn Sie z.B. keine konkreten Kilometerangaben haben, können Sie versuchen das grob mit Stichproben abzuschätzen und dann über die Signifikanz urteilen.

Pendlerverkehr 

Welche Methoden gibt es zur Datenerhebung des Pendlerverkehrs, auch ohne eine direkte Mitarbeitendenbefragung?

  • Im neuen Tool 2024 gibt es dafür vier verschiedene Optionen. Drei dieser Optionen sind länderspezifisch (Deutschland, Österreich, Schweiz).
  • Das Verfahren wurde erheblich vereinfacht und ist nun konkret umsetzbar: Sie erfassen die Gesamtzahl der Mitarbeitenden in Ihrem System und ziehen davon die Zahl der Mitarbeitenden ab, die im Laufe des Jahres überwiegend von zu Hause aus arbeiten. Die resultierende Anzahl der Mitarbeitenden, die tatsächlich pendeln, multiplizieren Sie dann mit den Durchschnittswerten für den Pendlerverkehr in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. So erhalten Sie auch ohne direkte Befragung eine grobe Schätzung.

Scope 3 – Signifikanzanalyse

Kann die Signifikanzanalyse der Scope-3-Emissionen im Zusammenhang mit der CSRD mit Daten aus 2023 durchgeführt werden (analog zur Wesentlichkeitsanalyse), oder sind Jahresenddaten 2024 erforderlich?

  • Natürlich können Sie die Daten für 2023 für eine erste Analyse verwenden, zumal wir uns derzeit noch im Oktober 2024 befinden und die endgültigen Daten für 2024 noch nicht vorliegen. So können Sie die Simulation bereits durchführen und erste Ergebnisse analysieren. Es ist auch ratsam, diesen Schritt jetzt zu tun, um sich mit den Überlegungen und Funktionen des neuen Tools vertraut zu machen.
  • Wir haben ein dreistufiges Verfahren zur Bestimmung der Signifikanz von Scope 3 Emissionen entwickelt. Es enthält Vorschläge, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen sollen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit diesem Verfahren auseinanderzusetzen, da auch Entscheidungen im Hinblick auf die Berichterstattung getroffen werden müssen.
  • Im Tool werden die 7 Kriterien des GHG-Protokolls für die Signifikanzbewertung angegeben, es bleibt jedoch Ihnen überlassen, ob sie die Gewichtungsvorschläge des VfU übernehmen wollen oder nicht.

Was zählt zum IT-Unterhalt? Was umfasst IT-Ausrüstung unter Neubeschaffung? (Zur korrekten Abgrenzung je Kategorie.)

  • Die Ausgaben für den IT-Unterhalt fallen in der Regel jährlich an und umfassen IT-Dienstleistungen, die als wiederkehrende Betriebsausgaben erfasst werden. Im Gegensatz dazu zählen IT-Neuanschaffungen zu den Kapitalgütern, die aktiviert und in der Bilanz aufgenommen sowie abgeschrieben werden. Hier würden wir Ihnen empfehlen, die Finanzbuchhaltung als Grundlage heranzuziehen und die Zuordnung nach den dort geltenden Regeln vorzunehmen.
  • Wir empfehlen daher, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Buchhaltungsabteilung klären, welche Konten und Ausgaben wiederkehrende Verbräuche und welche Investitionen umfassen, und diese dann entsprechend abgrenzen.
  • Eine präzise CO₂-Bilanzierung für ein einzelnes Bauprojekt ist sehr aufwendig, wenn sie an die Materialität eines Gebäudes denken. Wir empfehlen deshalb, mit einer gewissen Gelassenheit an die Bilanzierung heranzugehen.

Resultate ESRS

Ist abzusehen, ob der ESRS-Standard die Messung von CO2 inkl. von Angaben zu Scope 3 (Mitarbeiter- Mobilität und finanziertes Volumen) erfordert?

  • Das trifft zu, der ESRS-Standard erfordert die Berichterstattung von Scope 3 – Emissionen, macht aber die Einschränkung, dass diese „signifikant“ sind.
  • Dies ist einer der wesentlichen Neuerungen der VfU Kennzahlen 2024. Das aktualisierte Tool bietet neue Funktionen, um zusätzliche Scope 3 – Kategorien zu erfassen, aber gleichzeitig anhand eine neuen Methode zu ermitteln, ob diese Emissionen wirklich signifikant sind.
  • Scope 3.15 zu den finanzierten Emissionen gehört gewiss zur zukünftigen Berichterstattung. Diese Kategorie ist aber nicht in den VfU-Kennzahlen enthalten, sondern wird durch PCAF und beim VfU durch die PCAF/VfU Arbeitsgruppe DACHLI abgedeckt.
  • Es genügt nicht, über andere Scope 3 – Emissionskategorien zu berichten, nur weil sie messbar sind, sie müssen auf Signifikanz gemäss den Kriterien des GHG-Protokolls geprüft werden. Hierbei helfen die VfU Kennzahlen 2024.

Auswertung

Aufgrund der Signifikanzanalyse fallen dann aber ggf. einige betrieblichen Scope 3-Emissionen beim CSRD-Bericht raus. Das würde bedeuten, die Resultate VfU und die Resultate ESRS stimmen im Bereich der betrieblichen Emissionen nicht überein. Ist das richtig so?

  • Mit den VfU-Kennzahlen 2024 trennen wir zwischen zwei Perspektiven, wie im Handbuch beschrieben, der Steuererungs-/Managementperspektive und der Berichterstattungsperspektive.
  • Management- und Steuerungsperspektive mit den VfU-Kern-Kennzahlen: Diese Perspektive konzentriert sich auf zentrale Umweltkennzahlen, die direkt steuerbar sind. Sie entspricht weitgehend den früheren Ansätzen und berücksichtigt Emissionen aus betrieblichen Aktivitäten wie Energieverbrauch und Abfälle.
  • Berichterstattungsperspektive: Hier wird die Signifikanz von Emissionsquellen bewertet, was zu einem Ausschluss nicht relevanter Kategorien führen kann. Diese Perspektive ist relevant im Kontext von Scope-3-Emissionen und den erweiterten Berichterstattungsanforderungen aus ESRS insbesondere für signifikante Scope 3 – Kategorien.
  • Die Signifikanzanalyse berücksichtigt sieben Kriterien aus dem GHG-Protokoll. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Emissionen als nicht signifikant eingestuft und aus der Berichterstattung ausgeschlossen. Beispiel: Papierverbrauch und Abfallmengen könnten aufgrund von Digitalisierungseffekten als wenig relevant eingestuft werden, bleiben jedoch ein Thema des operativen Umweltmanagements.
  • Kleinere Emissionen dürfen nicht ignoriert werden, da sie für das operative Management und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wichtig bleiben.
  • Die neue Perspektive ermöglicht es, Berichterstattung und operative Steuerung klarer voneinander zu trennen, erfordert jedoch eine sorgfältige Umsetzung, um Missverständnisse zu vermeiden

Kompensation

Was genau ist „Emissionsvermeidung“ und „Kohlenstoff-Bindung“? Sind diese Daten von den Unternehmen in der Wertschöpfungskette konkret zu erfragen?

  • Siehe hierzu die Ausführungen im Handbuch im Kapitel „Klimaschutzprojekte“.
  • Diese Kompensationsprojekte erfolgen i.d.R. nicht in Ihrer Wertschöpfungskette, sondern durch eigenständige Kompensationsprojekte in entsprechenden Zertifikaten.

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