Liebe Mitglieder und Freund*innen des VfU,
der Mai ist gekommen und mit ihm leider auch der deutsche Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) zwei Tage früher als im vergangenen Jahr. Der Erdüberlastungstag, der auf einer Berechnungsmethodik des Global Footprint Network zurück geht, bezeichnet den Tag eines Kalenderjahres, an dem eine definierte Gemeinschaft die natürlichen Ressourcen aufgebraucht hat, die die Erde innerhalb eines Jahres zur Verfügung stellen kann, wenn alle Menschen so konsumieren würden. Für Deutschland lag dieser Tag nun am 2. Mai. Wer seinen persönlichen Earth Overshoot Day berechnen, will kann das hiertun. Wer Ideen Aktivitäten zu „moving the date“ sucht, findet sie hier.
Wer in Bezug auf den Klimawandel jedoch nicht nur auf persönlicher Verhaltensänderungen alleine setzt, sondern auf den Rechtsweg, findet möglicherweise Motivationsressourcen im Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das Kommentatoren zu folgender Artikelüberschrift verleitete: Klimawandel ist jetzt Menschenrecht. Dieses Urteil, das den betroffenen Klägerinnen zugesteht, von der Schweiz in ihren Rechten verletzt zu sein, steht in enger Nähe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren, dass das damalige Klimaschutzgesetz als unzureichend einstufte, woraufhin es seinerzeit angepasst werden musste.
Eine weitere Neufassung jenes Klimaschutzgesetz wurde nun am 26. April im Bundestag verabschiedet: Die bisherigen Klimaziele, die Reduktion der CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 und die anschließende Klimaneutralität 2045, bleiben. Allerdings bilden die Sektorziele für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstige nicht mehr die Steuerungsgröße für die Bundesregierung: dies sind jetzt die Gesamtemissionen über alle Bereiche hinweg. Jahresemissionsmengen der Sektoren bleiben jedoch für das Monitoring und zur Bewertung bestehen.
Mehr Verbindlichkeit in Sachen sektoralen Klimazielen wäre aus Sicht von Wirtschaftsakteuren und Finanzdienstleistern jedoch zu begrüßen, wenn es um das Thema Transitionsplanung geht. Transitionspläne sind Handlungspläne, in denen die Unternehmen ihre Ziele, Verantwortlichkeiten, Metriken sowie Zeitpläne für ihren schrittweisen Prozess der Dekarbonisierung festlegen, der im Einklang mit dem 1,5°C Limit steht. Ein Thema, das in diesem Jahr bei vielen – und so auch bei uns – hoch auf der Agenda steht. Diese Newsletter enthält hierzu vier im April erschienene Publikationen, die hierzu eine spannende Lektüre darstellen.
Darüber hinaus finden Sie wie gewohnt, eine weitere Auswahl an Initiativen, Gesetzen, und Publikationen zum ganzen Themenbereich Sustainable Finance, die wir Ihnen gerne zur Aufmerksamkeit bringen.
Ihr VfU Team
In eigener Sache
Zum Schluss nochmal die Bitte um Feedback und Anregungen zu unserem Newsletter sowie um Hinweise und Meldungen aus Ihren Häusern für die nächsten Newsletter . Diese können Sie uns gerne jederzeit zusenden, an: info@vfu.de.