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CSRD

CSRD umsetzen: Schritte auf dem Weg zu einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert Art und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Unternehmen, die bereits gemäß der Non Financial Reporting Directive (NFRD) berichten müssen, haben die CSRD bereits für das Berichtsjahr 2024 anzuwenden. Weitere Unternehmen, auf welche die Betroffenheitskriterien zutreffen, und die noch nicht nach NFRD berichten, ab dem Geschäftsjahr 2025 sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigenen Versicherungsunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026.

Unternehmen, die sich bereits jetzt mit der Vorbereitung befassen, stehen vor der Herausforderung, im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse die wesentlichen Berichtsthemen entlang des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu identifizieren, die sie in die Berichterstattung aufnehmen werden.

Im Webinar lösen die Deloitte Experten die Schritte auf, die den Prozess einer CSRD konformen Wesentlichkeitsanalyse strukturieren.

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Science Meets Stakeholder – ClimLabels

Das Format Science Meets Stakeholder hat zum Ziel, die Schnittstelle zwischen Forschung und finanzwirtschaftlicher Praxis zu unterstützen und bietet eine Plattform für die Wissenschaftler:innen mit Stakeholder:innen in den Austausch zu treten. Ziele, Fragen, Bedürfnisse und Ideen sollen geteilt werden. Somit kann durch die Stakeholder:innen wertvolles Feedback zur Relevanz und Erhöhung der Forschungsarbeit gegeben werden.

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Der finanzielle Konsolidierungskreis in der CSRD-Berichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt eine Reihe von Neuerungen für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung mit. Dazu gehören unter anderem eine deutliche Ausweitung des Anwenderkreises, die verpflichtende Anwendung der ESRS sowie eine Prüfungspflicht. Zudem spezifiert ESRS 1, dass für das Reporting auf den finanziellen Konsolidierungskreis abzustellen ist.

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